Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz u.a., Änderung (46/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Personen

Inhalt

Implementierung AMS Weiterbildungsbeihilfe

Stand: 15.09.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.

Themen

Übermittelt von

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz