Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, deren Speicherung und Verteilung (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – EABG) erlassen sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird
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Inhalt
Durch den vorliegenden Entwurf des EABG werden
- jene Mängel, die nachweisbar zu langen Verfahrensdauern führen, nicht behoben - insbesondere schwer mangelhafte Einreichunterlagen
- es werden Sonderbestimmungen für bestimmte Vorhaben geschaffen, die die Komplexität der sich aus AVG und UVP-G 2000 ergebenden Regelungen steigern, Anwendungsfragen aufwerfen und insgesamt nicht geeignet sind, beschleunigend zu wirken.
- es werden im Text durch zahllose Querverweise, Ausnahmeregelungen, Abweichungen von vorher Gesagtem, etc. komplexe Text-Konstrukte geschaffen, die Verwirrung und zahlreiche neue Rechtsunsicherheiten verursachen
- es kommt zu zahllosen Überschneidungen mit oder Widersprüchen zu div. Europarechtlichen Richtlinien (VS-Richtlinie, FFH-Richtlinie), der Renaturierungsverordnung, der Alpenkonvention, der Wasserrahmenrichtlinie, etc,…..
- die Aarhus Konvention wird ignoriert, Parteistellung und Kontrollfunktion von Zivilbevölkerung, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen werden beschnitten und ausgehöhlt; das ist demokratiepolitisch bedenklich und trägt nicht zur sozialen Akzeptanz der Verfahren bei. Die Rechtswidrigkeit der Bestimmungen führt zu weiterer Rechtsunsicherheit, Verzögerungen und Beschwerden an die EK oder den EuGH
- Die Verkürzung von Fristen beeinträchtigt die Qualität der Verfahren, behindert die Parteien und schafft zusätzlich Rechtsunsicherheiten