Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – EABG; Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Änderung (43/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, deren Speicherung und Verteilung (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – EABG) erlassen sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Verfahrensbeschleunigung von Vorhaben der Energiewende
  • Ausreichend Flächen für die Errichtung von elektrischen Leitungsanlagen werden ausgewiesen
  • Erreichung der Ausbauziele gemäß der Erzeugungsrichtwerte

Inhalt

  • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Vorhaben der Energiewende auch unterhalb der UVP-G-Schwellenwerte
  • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt
  • Ermöglichung der Durchführung von Vorarbeiten
  • Einführung von verschiedenen Verfahrensarten (ordentliches Verfahren, vereinfachtes Verfahren, Anzeigeverfahren und Freistellung)
  • Einführung von Bestimmungen zur Verfahrensstrukturierung (öffentliche Auflage, Strukturierung des Verfahrens und Verfahrensgrundsätze)
  • Ermöglichung von Online- oder Hybrid-Verhandlungen
  • Einführung eines Probebetriebs, Versuchs- und Notbetriebs
  • Erstellung eines Integrierten Netzinfrastrukturplans
  • Erlassung von Trassenfreihaltungsverordnungen
  • Festlegung von Erzeugungsrichtwerten

Stand: 09.09.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Als Reaktion auf den Angriffskrieg auf die Ukraine und der darauffolgenden Energiekrise, aber auch der Klimakrise, hat die Europäische Union die Erneuerbare-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive – "RED II") umfassend überarbeitet. Am 20. November 2023 trat "RED III" zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Kraft.

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) sollen sowohl die neuen europarechtlichen Anforderungen als auch eine Verfahrensbeschleunigung von Vorhaben der Energiewende umgesetzt werden.

Hauptbestandteil dieser Verfahrensbeschleunigung soll die Etablierung eines konzentrierten Genehmigungsverfahrens sein. Dies ist einerseits aufgrund der EU-Richtlinien und deren Reflexwirkungen notwendig und stellt andererseits eine häufig geforderte, effektive Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung dar. Die Reflexwirkungen treten insbesondere dadurch auf, dass Österreich im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) nicht nur die Vornahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern auch die Genehmigung in einem konzentrierten Verfahren regelt. Ohne ein konzentriertes Genehmigungsverfahrens nach dem EABG würde durch die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten dieses vorteilhafte österreichische Spezifikum ersatzlos entfallen.

Mit der Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) sollen die Bestimmungen des Integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (NIP) an die Regelungen des EABG angepasst werden.

Übermittelt von

Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus