Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Änderung (449 d.B.)

Status

Zugewiesen an: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie, Beratungen noch nicht aufgenommen

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz erlassen sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

  • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Energieanlagen auch unterhalb der UVP-G-Schwellenwerte
  • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt

Stand: 26.03.2026

  • Ermöglichung der Durchführung von Vorarbeiten
  • Einführung von verschiedenen Verfahrensarten (ordentliches Verfahren, vereinfachtes Verfahren, Anzeigeverfahren und Freistellung)
  • Einführung von Bestimmungen zur Verfahrensstrukturierung (öffentliche Auflage, Strukturierung des Verfahrens und Verfahrensgrundsätze)
  • Ermöglichung von Online- oder Hybrid-Verhandlungen
  • Einführung eines Versuchs- und Notbetriebs
  • Erstellung eines Integrierten Netzinfrastrukturplans
  • Erlassung von Trassenfreihaltungsverordnungen
  • Festlegung von Erzeugungsbeitragswerten

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus