Änderung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes, des Sicherheitspolizeigesetzes, des Telekommunikationsgesetzes 2021, des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes und des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (1/SN-8/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:
Vehement abzulehnen

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Rein technisch ist es nicht möglich, durch Einrichtung eines solch beabsichtigten Backdoors nicht möglich, nicht auch zugleich Unberechtigten Tür und Tor zu sämtlichen Systemen zu öffnen. Das Vorhaben gefährdet die Sicherheit sämtlicher Menschen mehr als sie zu schützen vermag. Dies ist eine bekannte und unverleugbare Tatsache - jedes Übergehen dieses Arguments ist unethisch und verfassungswidrig.
Zudem wären Kriminelle kaum so dumm, sich anschließend weiterhin gewöhnlicher Messengerdienste zu bedienen. Das Ausweichen in nicht überwachbare Kommunikationsmethoden ist ein Leichtes.


Meine Verbesserungsvorschläge:
Deratige Pläne ein für alle Mal aufgeben.