Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden
Kurzinformation
Ziel
Sicherstellung moderner, zweckmäßiger und effizienter Ermittlungen durch den Verfassungsschutz
Inhalt
- Einführung einer Ermittlungsbefugnis zur Überwachung von Nachrichten, einschließlich verschlüsselter Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Z 8 und 9 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz [SNG])
- Einführung der Ermächtigung der Direktorin/des Direktors, den Nachrichtendienst mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach § 6 Abs. 2 SNG zu betrauen
- Neuregelung des Aufschubs der Berichtspflicht (§ 6 Abs. 4 SNG)
- Einführung einer verpflichtenden Vertrauenswürdigkeitsprüfung für die Rechtsschutzbeauftragte/den Rechtsschutzbeauftragten sowie deren/dessen Stellvertretung (§ 91b Abs. 1a Sicherheitspolizeigesetz [SPG])
- Erweiterung von Umständen, die zu einer Erlöschung der Bestellung bzw. Abberufung der/des Rechtsschutzbeauftragen führen (§ 91b Abs. 2 und 2a SPG)
- Aktualisierung der Verweise in § 161 und § 162 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Rufbereitschaft oder einen Journaldienst am Bundesverwaltungsgericht (§ 16a Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) und § 66 Abs. 3 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG)
Stand: 08.04.2025