Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – EABG; Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Änderung (138/SN-43/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, deren Speicherung und Verteilung (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – EABG) erlassen sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aus unserer Sicht wäre es wichtig, dass auch Pro:Sumer besser in die Gesetzgebung zur Energiewende eingebunden werden, weil diese auch wichtig für eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung sind.

Wir begrüßen die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende, die stärkere Digitalisierung in Verfahren, Beschleunigungsgebiete und Screeningverfahren in Beschleunigungsgebieten, sowie die Vermeidung von Redundanz bei Prüfungen.

Der Entwurf enthält Zielbestimmungen, mit denen der Ausbau erneuerbarer Energien und die Beschleunigung von Verfahren unterstützen sollen. Es fehlt jedoch ein ausdrückliches Bekenntnis zur Klimaneutralität bis 2040 sowie zum nationalen Beitrag Österreichs zur Erreichung der RED III-Ziele (Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf 57 %). Diese Zielsetzungen bilden den strategischen Rahmen, an dem sich alle weiteren Maßnahmen orientieren sollten.

Die aktuell im Gesetzesentwurf vorgesehenen Bundesländerziele für die Windkraft reichen allerdings weder für die Erreichung des im EAG gesetzlich verankerten nationalen Ausbauziels noch die Ziele gemäß NEKP oder ÖNIP aus.

Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten ist ein zentrales Element zur Erreichung der mit der RED III und dem nationalen Erneuerbaren-Ausbauziel verbundenen Vorgaben. Im Entwurf fehlen bisher bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen oder Zielvorgaben für die Festlegung dieser Gebiete. Um eine wirksame Umsetzung sicherzustellen, sind bundesweite Grundsätze erforderlich, die ambitionierte Zielwerte vorgeben und die Verantwortung der Länder klar regeln und mit Sanktionsmechanismen versehen. Unverbindliche Zielvorgaben und das Fehlen von Sanktionsmechanismen bei Zielverfehlung gefährden die Umsetzung der Energieziele erheblich. Notwendig sind daher eine engmaschige Kontrolle durch Zwischenziele und jährliche Berichtspflichten, die eine rechtzeitige Nachsteuerung ermöglichen. Ebenso bedarf es konkreter Maßnahmen für den Fall einer Zielverfehlung, etwa einer verpflichtenden Flächensicherung oder Planungsdurchbrechung. Die Berichtspflichten der Länder sollten im EABG näher festgelegt werden. Das erhöht die Verbindlichkeit und Transparenz der Zielerreichung und ermöglicht Vergleiche zwischen den Bundesländern. Es reicht nicht aus, Beschleunigungsgebiete in den Ländern zu definieren, in denen Projekte dann von Standortgemeinden oder anderen Organisationen verhindert werden. Die Bundesländer müssen ausreichend Flächen definieren, so dass Flächen auch kompensiert werden können, bei denen Umsetzungen von Projekten scheitern.

Weiter ist es wichtig, dass ein Mix der Erneuerbaren Energieträger für jedes Bundesland auf Basis des technischen Potentials vorgegeben wird, um eine bestmögliche Verteilung der Produktion zu erreichen und damit gleichzeitig auch den Einfluss des Wetters auf die Produktion in Österreich zu reduzieren. Es ist nicht akzeptabel dass einzelne Bundesländer bestimmte Technologien nicht berücksichtigen, obwohl es ein technisches Potential gibt und dieses nur politisch nicht gewollt wird.

Weiter muss bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete auch auf die Netzinfrastruktur geachtet werden, so dass auch für diese ein rascher Ausbau möglich ist bzw. bestehende Infrastruktur besser genutzt wird (z.B. gemeinsame Nutzung von Umspannwerken durch Wind und Photovoltaik, indem die Gebiete gemeinsam genutzt werden). In Frankreich werden Netzgebiete bereits unterteilt in Bereiche, wo Überkapazitäten in der Produktion durch Speicher abgefangen werden sollen und in Bereiche, wo Netze durch Stromspeicher bei hohem Verbrauch gestützt werden können. Auch solche Ansätze müssen bei einem beschleunigten Ansatz verfolgt werden, um Ressourcen besonders effizient zu nutzen und Netzkosten gering zu halten.

Keine Priorisierung von bereits versiegelten Flächen

Ein weiterer im vorliegenden Entwurf zum EABG mangelhafter Aspekt ist die fehlende Priorisierung von künstlichen oder bereits versiegelten Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wie auch in der RED-III-Richtlinie vorgesehen, ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch effizient, beim Ausbau erneuerbarer Energien auf bereits versiegelte Flächen zurückzugreifen bzw. deren Priorisierung gesetzlich zu verankern.
Wir bitten um Berücksichtigung der Inhalte unserer Stellungnahme und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Bundesweite Sachverstände

Weiter muss ein Pool an Sachverständigen auf Bundesebene eingerichtet werden, welche die Genehmigungen unterstützt und effizienter arbeiten kann, statt auf Länderebene Doppelgleisigkeiten aufzubauen oder Verfahren auf Grund von Personalengpässen zu verzögern.