Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich bin am 29.11.1964 geboren und habe mit meinem Arbeitgeber im März 2025 auf Basis der geltenden Rechtslage eine Altersteilzeitvereinbarung von 1.4.2025 bis 30.11.2026 abgeschlossen. Mit 1.12.2026 habe ich nach derzeitiger Rechtslage die Voraussetzungen für den Eintritt in die Korridorpension erfüllt. Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung würde sich der Stichtag für den Eintritt in die Korridorpension geradezu "überfallsartig" um 8 Monate verschieben.
Sofern mein Arbeitgeber einer Verlängerung der getroffenen Altersteilzeitvereinbarung nicht zustimmt, droht mir ab 1.12.2026 bis Pensionsantritt die Arbeitslosigkeit und dass nur deshalb, weil ich rückwirkend betrachtet den Beginn meiner Altersteilzeit um einen Tag !!! zu spät vereinbart habe.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Als Jurist vertrete ich die Ansicht, dass die geplanten Regelungen erstens zu kurzfristig in Kraft treten und zweitens vor allem die rückwirkend mit Stichtag 1.4.2025 beabsichtigte Übergangsregelung zur Altersteilzeit willkürlich und daher völlig unsachlich wäre. Sollten diesbezüglich keine "Entschärfungen" vorgenommen werden, müsste ich und weitere Betroffene dagegen mit einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof vorgehen.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Eine verfassungskonforme Lösung kann meiner Erachtens nur so aussehen, dass die geltende Rechtslage für vor der Kundmachung der Änderungen getroffene Altersteilzeitvereinbarungen weiterhin gilt. Überdies sollte die Anhebung der Altersgrenze für den Eintritt in die Korridorpension in Einmonatsschritten pro Quartal erfolgen. Ich ersuche meine Verbesserungsvorschläge bei der Gesetzwerdung zu berücksichtigen.