Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025 (15/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025)

Kurzfassung

Ziele

  • Konsolidierung des Bundesbudgets
  • Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und höhere Beschäftigungsquote der Älteren

Inhalt

  • Neuregelung der erstmaligen Pensionsanpassung
  • Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension

Stand: 02.05.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um die Konsolidierungsziele der Bundesregierung zu erreichen, werden für den Bereich der Sozialversicherung folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll die bisherige Aliquotierungsregelung für die erstmalige Pensionsanpassung durch eine neue Bestimmung ersetzt werden: Bei der erstmaligen Anpassung sollen Pensionen – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – mit 50 Prozent des Betrages erhöht werden, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension angehoben werden. In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die Erlassung eines dem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG ("Sozialversicherungswesen").

Übermittelt von

Korinna Schumann (S)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz