Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025 (9/SN-15/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Grundsätzlich verstehe ich die Notwendigkeit der geplanten Massnahmen.
Allerdings müssen diese im Rahmen der Möglichkleiten sinnvoll und gerecht sein.

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:

Vertrauen in den Staat zu haben braucht Rechtssicherheit und dazu gehört eine Übergangsfrist von zumindest drei Jahren.

Dadurch wird nicht so abrupt in die persönliche Lebensplanung der Bürger eingegriffen.
Meinem Jahrgang (1964) wird die Tür vor der Nase zugeschlagen!

Durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird das Problem nur verschoben, besser wäre es, die Abschläge bei früherem Pensionsantritt zu erhöhen.
Dadurch haben die Bürger eher eine Wahlmöglichkeit, wer will, kann sich entscheiden, kürzer zu arbeiten, wer eine andere Lebensplanung hat und mehr Geld zur Verfügung haben will, kann länger arbeiten, soferne gesundheitlich möglich.

So hat der Bürger eine Wahlmöglichkeit und empfindet das Ganze nicht als Gewaltakt.

Das Ganze ist kein Geschenk, sondern wir haben dafür gearbeitet.


Meine Verbesserungsvorschläge:

Erhöhung der Abzüge für früheren Pensionsantritt, Korridorpension ab 60, Übergangsfrist 3 Jahre