Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz – ObUM-G)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Österreichischen Kinderfreunde ersuchen den Gesetzgeber, den vorgelegten Entwurf dahingehend zu verbessern, dass in der Wirkung folgende Bedingungen unumgänglich erfüllt sind:
a) Geflüchtete Personen, die sich selbst als Minderjährige bezeichnen und im Erstaufnahmezentrum einfinden und registriert werden oder wo auch immer aufgegriffen werden, werden zunächst automatisch als Minderjährige betrachtet und von Anfang an unter die Obsorge der Jugendhilfe gestellt. Das Prinzip „in dubio pro minore“ muss durchgehend gelten.
b) Geflüchtete Personen, die sich selbst als Minderjährige bezeichnen, müssen von Anfang an uneingeschränkt das Recht haben, auch von sich aus eine Altersfeststellung gerichtlich zu beantragen und dabei durchgehend von der Jugendhilfe und weiteren geeigneten Beratungsstellen begleitet und unterstützt zu werden.
c) Damit dies nicht zur zusätzlichen Belastung für das ohnehin schon sehr beanspruchte Fachpersonal der Jugendhilfe wird, ist diese mit entsprechenden Ressourcen auszustatten, um diese Begleitungen und Obsorgeübernahmen auch mit bestmöglicher Qualität im Interesse des Kindes erfüllen zu können.