Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Ich habe im Hinblick auf einen bisher möglichen Korridorpensionsantritt per 1.10.2026 vor 4,5 Jahren mit meinem Arbeitgeber eine Sabbaticalvereinbarung mit Freizeitphase über ein Jahr beginnend mit 1.10.2025 getroffen. Aufgrund des aktuellen Entwurfs bezüglich Anhebung des Antrittsalters Korridor auf 63 Jahre innerhalb von 1,25 Jahren ab 1.1.2026 falle ich mit meinem Geburtsdatum nun auf ein Antrittsdatum zum 1.4.2027, also plus 6 Monate.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Der Entwurf stellt einen massiven Eingriff in die nun schon kurzfristige Lebensplanung dar, eine Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit in einem schnelllebigen technischen Umfeld ist nach einer Auszeit von einem Jahr nicht mehr sinnvoll möglich. Entsprechend wurde auch der Vertrag zum Sabbatical mit dem Arbeitgeber argumentiert, da ein nahtloser Übergang in die Pension bisher möglich war. Das ich hier kein Einzelfall bin, dessen Lebensplanung kurzfristig über den Haufen geworfen wird, sehe ich in der Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Die Vorlaufzeiten für einschneidende Änderungen in der Lebensplanung durch gesetzliche Änderungen müssen mit einem längeren Übergangszeitraum veranschlagt werden und nicht bereits nach wenigen Monaten nach der Beschlussfassung für Betroffene wirksam werden. Damit schwindet jegliches Vertrauen in die zuständigen Stellen.