Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das GeoSphere Austria-Gesetz – GSAG geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Stellungnahme betrifft die Änderung im §4 (3) e) „Führung einer Bibliothek und eines Verlages“ in „Führung einer Bücher- und Schriftensammlung und eines Verlages“.
Die Bibliothek der GeoSphere Austria stellt für die Mitglieder der Österreichischen Geologischen Gesellschaft (ÖGG) und für alle Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler in Forschung und Praxis in Österreich eine unverzichtbare Informationsquelle und wissenschaftliche Schnittstelle dar. Die Bibliothek genießt großes Renommee, ist international hervorragend vernetzt und steht für modernes Informationsmanagement (digitale Kataloge, internationale Kooperationen, Datenbanksysteme, Rechercheberatung etc.) auf höchstem Niveau. Sie verkörpert damit das, was die internationale Forschungscommunity unter dem Begriff Bibliothek/Library versteht und erwartet.
Der Vorteil einer Umbenennung in „Bücher- und Schriftensammlung“ ist aus Sicht der ÖGG nicht erkennbar. Die Bezeichnung wird der Institution in keinster Weise gerecht, degradiert die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Sammlern und Verwaltern und ist zudem in höchstem Maße anachronistisch, da „Bücher- und Schriftensammlung“ die angeführten modernen Aufgaben einer Bibliothek nicht abdeckt. Die Bezeichnung ist anders als „Bibliothek“ nicht anerkannt und auch schwer in ein international verständliches Wording zu übersetzen. Die Umbenennung setzt ein rückwärtsgewandtes Zeichen und schadet dem internationalen Ansehen der GeoSphere Austria und der Gesamtheit der österreichischen Geowissenschaften.
Die ÖGG ersucht daher dringend darum, die geplante Änderung im Entwurf zu verwerfen und die Bezeichnung „Bibliothek“ im Gesetzestext zu erhalten.