GeoSphere Austria-Gesetz – GSAG, Änderung (53/SN-114/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das GeoSphere Austria-Gesetz – GSAG geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Bezugnehmend auf die geplante Änderung in § 4 Abs. 3 Z 8 lit. e, derzufolge die Wortfolge „Bibliothek und“ durch die Wort- und Zeichenfolge „Bücher- und Schriftensammlung“ ersetzt werden soll, möchten wir als Leiterinnen der Bibliothek der Universität für angewandte Kunst Wien wie folgt Stellung nehmen:

Mit dem Begriff „Bibliothek“ gehen fachliche Standards (internationale Regelwerke, Metadatenqualität, Formate), wissenschaftliche Bedeutung und internationale Anerkennung einher, der Begriff geht über das reine „Sammeln von Büchern und Schriften“ weit hinaus.
Die Reduzierung der Aufgabe von Bibliotheken auf reine Aufbewahrung von Medien entspricht in keinster Weise dem Selbstverständnis dieser Institutionen, die als Teil der wissenschaftlichen Infrastruktur Forschung, Lehre und den wissenschaftlichen Austausch unterstützen. Vollwertige Bibliotheken aus Effizienzgründen zu streichen sehen wir kritisch und möchten uns hiermit gegen die Änderung aussprechen.

Die fachliche Relevanz wird vom Institut für Geologie, Universität Innsbruck (19/SN-114/ME), der Österreichischen Geologischen Gesellschaft (ÖGG) (14/SN-114/ME) sowie dem Österreichischen Nationalkomitee für Geowissenschaften (ÖNK); Vorstand (6/SN-114/ME) erläutert.

Wir schlagen vor, den Begriff "Bibliothek" unverändert im Gesetzestext beizubehalten.

Mit kollegialen Grüßen
Johanna Totschnig und Ursula Gschlacht
Leiterinnen der Universitätsbibliothek der Universität für angewandte Kunst Wien

Stellungnahme von

Universität für angewandte Kunst Wien; Universitätsbibliothek