Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, Sicherheitspolizeigesetz, Telekommunikationsgesetz 2021, u.a., Änderung (56/SN-8/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden

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Inhalt

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Regierungsmitglieder,

der Gesetzesentwurf ist wieder strikt abzulehnen! Wie bereits beim Entwurf 350/ME aus der vorherigen Legislaturperiode, ist die Gesetzesänderungen ein Angriff auf die höchsten Rechte unserer Gesellschaft.

Als extrem problematisch sehe ich die fehlende Beschreibung des Programms, dass ins Computersystem eingebracht werden sollte. Ich vermute stark, dass die technische Funktionsweise nicht beschrieben wird, da es sich um Schadsoftware handelt und man den Begriff Trojaner vermeiden möchte. Die Funktionsweise einer solchen Software basiert dabei auf das bewusste Ausnutzen von Sicherheitslücken, für dessen langfristigen Erfolg es auch wesentlich ist, dass diese Sicherheitslücken nicht öffentlich gemacht werden, da sie sonst geschlossen werden würden. Im Endeffekt wird dadurch die Sicherheit einzelner Bürger reduziert, da diese Lücken auch von Cyberkriminellen ausgenutzt werden könnte. Solche Software wird unter anderem von den Unternehmen NSO Group oder Cellebrite vermarktet. Deren Software wurde zum Beispiel verwendet, um den Journalisten Jamal Khashoggi zu überwachen, dieser wurde in Folge auch ermordet.

Die Gesetzesänderung steht in keinem Verhältnis zur Schwächung des fundamentalen Recht auf Privatsphäre. Die Überwachung von Nachrichten und Informationen, vor allem besonders schutzwürdigen verschlüsselten Nachrichten, ist ein Widerspruch zum Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Weiters, muss man bedenken, dass falls eine autoritäre Regierung in Österreich an die Macht kommt, sie dieses Werkzeug missbrauchen können um regierungskritische Aktivisten, Journalisten, oder Oppositionelle zu überwachen. Eine solche Situation ist nicht abwegig, da in den EU-Ländern Ungarn und Polen das bereits geschehen ist.

Das dieser Entwurf mit der Verfassung vereinbar ist kann ich mir nicht vorstellen. Sie dürfen nicht vergessen, dass der Verfassungsgerichtshof bereits 2019, den Staatstrojaner für verfassungswidrig erklärt hat. Benjamin Franklin, hat es bereits beschrieben: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ In diesem Sinne ist dieser Gesetzesentwurf strikt abzulehnen!

Hochachtungsvoll
Thomas Lienbacher, BSc