Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Eine Verschärfung der Mediengesetze in Form von Zugangsbeschränkungen zu Internet-Diensten und -Inhalten ist in einem freien demokratischen Staat entschieden abzulehnen und eines solchen ausgesprochen unwürdig!
Der Zugang zu unzensierten, unverfälschten Informationen und Inhalten, sowie freie Rede, Kommunikation, Diskurs und freie Kritik sind Grundrechte und eine unbedingte Voraussetzung für eine mündige informierte Bevölkerung, die in demokratischen Wahlen Ihre Regierung wählen kann.
Strafbare Inhalte (Volksverhetzung, Nationalsozialistische Propaganda, sexuelle Darstellungen Minderjähriger), die in diesem Staat nicht veröffentlicht und zugänglich gemacht werden dürfen sind hinreichend über bestehende Gesetze geregelt, mit denen bereits erfolgreich gegen solche Inhalte vorgegangen wird.
In ähnlicher Weise muss der Gesetzgeber auch den Schutz vor potentiell suchtverursachenden Anwendungen und Inhalten verfolgen:
Lösungsorientiert wäre es, die Inverkehrbringern dieser Anwendungen und Inhalte zu verpflichten suchtverursachende Mechanismen, Abläufe und Algorithmen nicht anzuwenden. Es ist nicht Aufgabe des Staates einen wesentlichen Teil der Bevölkerung - heranwachsende mündige Bürger - vom Zugang zu Inhalten auszusperren. Es steht dem Staat auch nicht zu, Erwachsenen den Zugang zu in Großen Teilen der freien Welt frei zugänglichen Inhalten zu erschweren und Alters-Nachweise oder gar den vollen Namen für den Zugang zu verlangen. Anonymität ermöglicht freie Rede.
Welche Art von Mechanismen und Algorithmen potenziell suchtverursachend sind muss wissenschaftlich von hierfür Sachverständigen Gelehrten dargelegt und erwiesen sein um einen solchen Eingriff in die Informationsfreiheit und Rechte jedes freien Bürgers rechtfertigen zu können.
Beispielsweise seien hier Videoinhalte mit stark komprimiertem Inhalt und kurzweiliger Dauer genannt, welche über unbegrenzte Zeit konsumiert werden können und die eine potentiell Auswirkung auf die neuronale Entwicklung haben können. Es wäre lösungsorientiert die Inverkehrbringer zu verpflichten beispielsweise nur zeitlich begrenzten Zugang pro Tag und pro Nutzer zu gewähren oder die Art der Auswahl der Inhalte nach Vorgaben anzupassen, auch wenn das ebenfalls eine Einschränkung der Informationsfreiheit darstellt. Diese Beschränkungen wären Ähnlich denen, welche für ebenfalls potentiell suchtverursachende Glücksspiele gelten. Auch hier sind die Inverkehrbringer verpflichtet den Nutzer in gewissem Rahmen zu schützen und gewisse Mechanismen sind untersagt (beispielsweise bei Glücksspielautomaten).
Der Schutz von heranwachsenden, sich in der geistigen Entwicklung befindlichen Kindern und Jugendlichen vor potentiell suchverursachenden Medien als Intention dieses Entwurfes ist verständlich jedoch nicht Angelegenheit des Staates. Es ist das Recht von jugendlichen Heranwachsenden miteinander zu kommunizieren, sei es in schriftlicher Form oder über Bilder und Videos. Es darf dem Gesetzgeber nicht ermöglicht werden auch minderjährigen Bürgern per Gesetz die Nutzung von Nachrichtendienste wie WhatsApp und SnapChat zu verbieten oder zu erschweren, welche primär der freien Kommunikation dienen. Solche Maßnahmen sind Kennzeichen autokratischer, diktatorischer Staatsformen, welchen entschieden entgegenzutreten ist. Kommunikation und ungestörter Diskurs sind Grundrechte.
Der Staat hat für die Sicherheit, die Infrastruktur und die Gesundheitliche Unversehrtheit seiner Bürger zu Sorgen, welche ihm dies über Steuern und Abgaben ermöglichen. Der Staat hat nicht das Recht die Grundrechte der Bürger zu beschneiden. Der Staat darf den Bürgern nicht die Eigenverantwortung für sich und ihre Nachkommen absprechen und über Regulierungen und Verbote in deren Leben eingreifen. Eine freie Demokratie kann nur von in Freiheit lebenden, informieren, mündigen Bürgern aufrecht erhalten werden.
Mit welcher Selbstgefälligkeit einzelne gewählte politische Vertreter und der Gesetzgeber versuchen im Namen des Jugendschutzes technische Voraussetzungen für die Zugangsbeschränkung und Kontrolle freier Bürger zu nicht gesetzeswidrigen Inhalten zu schaffen ist erschreckend und besorgniserregend und einer freien Demokratie unwürdig.
Mit der Bitte um Berücksichtigung