Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz, Änderung (14/SN-123/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend darf ich Ihnen die Stellungnahme der Freischreiber:innen Österreich zum QJF-G übermitteln.

Grundsätzlich möchten wir festhalten, dass wir als Freischreiber:innen Österreich die Einrichtung einer unabhängigen Kontaktstelle als eine wichtige Institution, auch und v.a. zum Schutz freier Journalist:innen, begrüßen. 

Anzumerken bleiben folgende Punkte:

§15a (1): Im Begutachtungsentwurf bleibt unklar, wie die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit tatsächlich sichergestellt werden soll. Dieser Punkt ist explizit zu definieren.
Der Zugang zur Kontaktstelle muss für Journalist:innen aus unserer Sicht zwingend kostenlos sein, dies betrifft insbesondere §15a (2). 
Zu §15a (2): Eine juristische Hilfestellung muss zwingend den Schutz vor SLAPP-Klagen umfassen und die gesamte Verfahrensdauer über greifen; und muss darüber hinaus auch bei Privatklagen gegen einzelne (freiberufliche) Journalist:innen greifen.
Zur Wahrnehmung sämtlicher im Gesetz vorgesehener Aufgaben einer etwaigen unabhängigen Kontaktstelle scheint der Budgetrahmen von 100.000 Euro nicht ausreichend. Aus Sicht der Freischreiber:innen Österreich kann eine solche Kontaktstelle ihre zweifelsohne wichtige Aufgabe nur wahrnehmen, wenn sie mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet ist, mindestens mit 500.000 Euro pro Jahr. 

Diese Stellungnahme wurde auch auf der Website für Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen eingereicht.


Mit freundlichen Grüßen,

Freischreiber:innen Österreich

Stellungnahme von

Freischreiber:innen Österreich

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