Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Erläuterungen:
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Für die Überwachung verschlüsselter Datenströme gemäß Z 9 bedarf es dahingegen zusätzlich des Einbringens eines Programms in das betreffende Computersystem, um end-to-end verschlüsselt gesendete, übermittelte oder empfangene Nachrichten und Informationen noch vor deren Verschlüsselung bzw. nach deren Entschlüsselung ermitteln zu können.
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Ein Eindringen in vom Hausrecht geschützte Räume oder Durchsuchen von Behältnissen zwecks Installation des Programms ist nicht zulässig.
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Zur anschließenden Einbringung des Programms ohne Kenntnisnahme des Betroffenen dürfen technische Mittel eingesetzt werden. Im Rahmen einer remote-Einbringung, bei der kein physischer Zugriff auf das zu überwachende Gerät stattfindet, [...]
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Dieses Vorhaben ist nicht umsetzbar, es sei denn der Staat unterstützt mit Steuergeld den Schwarzmarkt und Handel von Sicherheitslücken. Dies führt dazu, daß diese Lücken nicht an den betroffenen Hersteller gemeldet und behoben werden, sondern offen bleiben und damit die IT-Sicherheit weltweit schwächt und betroffene Anwender weltweit gefährdet.
So ein Vorgehen von staatlicher Seite ist absolut indiskutabel und steht auch der Zielsetzung des Cyber Resilience Acts, welcher auch in Österreich unmittelbar gilt, diametral gegenüber.