Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Den vorgelegten Gesetzesentwurf lehne ich ab.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich Messengerüberwachung, wofür staatlich finanzierte Malware ("Bundestrojaner") und/oder der Einbau von Hintertüren erforderlich wäre, würde Kriminalität nicht bekämpfen, sondern fördern. Steuergeld für Malware würde eine Branche fördern, die das Innenministerium und das Verteidigungsministerium eigentlich zu bekämpfen haben (Stichworte IT-Sicherheit, Spionageabwehr, Schutz Kritischer Infrastruktur).
Auch staatlich sanktionierte Malware bleibt Malware. Und die wird, einmal im Umlauf, dann auch von Kriminellen ausgenutzt, wie man am Beispiel von Malware des US-Geheimdienstes NSA sieht, die inzwischen von russischer organisierter Kriminalität dazu genutzt wird, Milliarden zu erpressen (beispielsweise WannaCry, NotPetya, BadRabbit).
Hintertüren zu erzwingen macht Telekommunikation unsicher. Erst kürzlich ist aufgeflogen, dass sich chinesische Geheimdienste jahrelang unbemerkt in US-Netzen eingenistet haben.
Gleichzeitig verkennt der Gesetzesentwurf die eminente Bedeutung von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten. Inhaltsdaten zu überwachen ist ein noch größerer Eingriff in die Privatsphäre, als würde man ein Staatsorgan heimlich in den Kleiderschrank einschleusen, um alle Vorgänge im Schlafzimmer einer Bürgerin zu beobachten.
In Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten speichern wir heute viel mehr private Dinge, als man in unseren Wohnungen beobachten und belauschen könnte. Außerdem nutzen wir die Geräte für Transaktionen und Identifikationsvorgänge aller Art, was mit Wohnungen nicht möglich ist.
Die Bürgerrechte des Staatsgrundgesetzes sind schwer und teuer erkämpft. §9 Staatsgrundgesetz schützt das Hausrecht, die beiden folgenden Paragraphen das Briefgeheimnis und (seit 1975) das Fernmeldegeheimnis.
Die im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen wären ein noch tieferer Eingriff in Grundrechte als die Verletzung der §§9, 10 und 10a Staatsgrundgesetz zusammengenommen.
Das fehlen strikter Beweisverbote geheimdienstlicher Erkenntnisse für Strafverfolgung sind schockierend und der Republik Österreich unwürdig.
Auch die für den DSN vorgesehene Erweiterung der Befugnisse zur Einholung von Auskünften von Dritten, sowie die Erzwingung deren Mitarbeit, jeweils ohne richterlichen Beschluss, kennen wir aus der Volksrepublik China. Auf dieses Niveau darf sich die Republik Österreich nicht begeben!
Meine Verbesserungsvorschläge:
Die Vorlage sollte auf den Abschnitt für den Aufschub sicherheitspolizeilichen Einschreitens sowie die Einführung einer Rufbereitschaft sowie eines Journaldienstes beim Bundesverwaltungsgericht beschränkt werden.