Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, Sicherheitspolizeigesetz, Telekommunikationsgesetz 2021, u.a., Änderung (100/SN-8/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:

Ich lehne den Gesetzesentwurf in der derzeitigen Fassung entschieden ab.
Insbesondere halte ich § 11 Abs. 1 Z 9 (Einbringung eines Überwachungsprogramms zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation) für technisch nicht machbar, ohne große Risiken für Österreichs Cybersicherheit zu schaffen.


Mein Hauptargument gegen das Vorhaben:

Die gesetzlich vorgesehene Einbringung von Überwachungssoftware auf Endgeräten erfordert das Ausnutzen von Sicherheitslücken, die zugleich von Cyberkriminellen verwendet werden. Die notwendige Geheimhaltung dieser Lücken steht in direktem Widerspruch zum Schutzauftrag des Staates gegenüber BürgerInnen und Unternehmen, da diese das Schließen der Sicherheitslücken verhindert. Dies untergräbt die Cybersicherheit in Österreich und verursacht (volks-)wirtschaftlich erheblichen Schaden (zB durch Ransomware).


Meine Verbesserungsvorschläge:

- Entfernen von § 11 Abs. 1 Z 9 und zugehörige §§.
- Klare gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung und Behebung aller bekannten Sicherheitslücken, auch durch staatliche Stellen.
- Stärkung der Unabhängigkeit von CERTs und Ermittlungsbehörden durch Transparenzpflichten.