Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, Sicherheitspolizeigesetz, Telekommunikationsgesetz 2021, u.a., Änderung (107/SN-8/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich habe von 2 Jahren einen ausführlichen Kommentar zum Gesetzesentwurf von 2024 geschrieben der leider zu großen Teilen auch auf den aktuellen Entwurf zutrifft. Siehe https://www.cert.at/de/blog/2024/9/ein-paar-gedanken-zur-uberwachung-verschlusselter-nachrichten

Ich sehe die Versuche, im aktuellen Entwurf auf diverse Kritikpunkte einzugehen, aber es gilt immer noch meine Zusammenfassung von 2024:

* Die Fiktion, dass wir mit dem aktuellen Gesetzesentwurf einfach nur die Telefonüberwachung fortschreiben, ist nicht haltbar. Wir lügen uns damit nur selbst an.

* Aktuelle Überwachungssoftware ist sehr mächtig und verleitet dadurch zu Missbrauch. Diese Gefahr ist nicht theoretisch, diese Fälle sind auch in der EU schon mehrfach dokumentiert. Der Bericht des EU-Parlament spricht hier sehr klare, warnende Worte.

* Der Interessenskonflikt im BMI ist real: Schützen wir die kritische Infrastruktur, die Politik, die Verwaltung und die Zivilgesellschaft vor Spionage, oder wollen wir die Instrumente der Angreifer auch selbst nutzen?