Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, Sicherheitspolizeigesetz, Telekommunikationsgesetz 2021, u.a., Änderung (121/SN-8/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden

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Inhalt

Stellungnahme gegen den Einsatz eines Bundestrojaners

Der Einsatz einer staatlichen Spähsoftware zur Überwachung von Computern und Smartphones stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar und ist aus rechtsstaatlicher, technischer und gesellschaftlicher Sicht äußerst problematisch.

1. Eingriff in die Privatsphäre und Grundrechte

Der Bundestrojaner greift massiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in das Fernmeldegeheimnis ein. Die heimliche Durchsuchung digitaler Geräte ermöglicht staatlichen Behörden Zugriff auf private Kommunikation, Fotos, Dokumente und Passwörter – also auf die intimsten Bereiche des Lebens. Ein solcher Eingriff nur in absoluten Ausnahmefällen und unter strengster Kontrolle erfolgen. Die Gefahr einer schleichenden Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten ist jedoch real und birgt ein hohes Missbrauchspotenzial.

2. Gefährdung der IT-Sicherheit

Um den Bundestrojaner überhaupt auf Geräten installieren zu können, werden oft Sicherheitslücken in Software bewusst offengehalten oder ausgenutzt. Dies untergräbt die allgemeine IT-Sicherheit, da dieselben Schwachstellen auch von kriminellen Hackern oder fremden Geheimdiensten genutzt werden können. Statt Bürgerinnen und Bürger vor digitalen Bedrohungen zu schützen, fördert der Staat mit dem Einsatz solcher Tools Unsicherheit im Netz.

3. Zweifel an der Wirksamkeit

Die tatsächliche Wirksamkeit des Bundestrojaners zur Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten ist umstritten. Technisch versierte Täter können sich durch Verschlüsselung, Air-Gap-Systeme oder spezielle Sicherheitsvorkehrungen dem Zugriff entziehen. Gleichzeitig geraten leicht auch unbeteiligte oder lediglich verdächtigte Personen ins Visier, was rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht.

4. Fehlende demokratische Kontrolle

Die Entwicklung und der Einsatz solcher Überwachungstechnologien erfolgen oft im Verborgenen und entziehen sich einer ausreichenden öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle. Eine demokratische Gesellschaft muss jedoch sicherstellen, dass Sicherheitsbehörden nicht außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung handeln.

Fazit

Der Bundestrojaner ist kein angemessenes Mittel zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung, da er unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift, die IT-Sicherheit aller gefährdet und demokratische Kontrollmechanismen untergräbt. Statt Überwachung auszuweiten, sollten Freiheit, Datenschutz und digitale Sicherheit gestärkt werden. Ein Staat, der das Vertrauen seiner Bürger genießen will, darf nicht selbst zum Angreifer ihrer Privatsphäre werden.