Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Wenngleich die OCG das zugrundeliegende Anliegen uneingeschränkt teilt, Kommunikation von Personen, die schwerer Straftaten verdächtig sind oder solche planen, abhören zu können, erscheint es insbesondere aufgrund des Dilemmas der Ausnützung von Sicherheitslücken und der damit unweigerlich einhergehenden Kollateralschäden für die Cybersicherheit der Allgemeinheit sowie aufgrund der mangelnden technischen Unterscheidbarkeit einer Nachrichtenüberwachung von einer Online-Durchsuchung unverhältnismäßig, das vorgeschlagene Mittel einzuführen. Obwohl die vorgeschlagenen Überwachungsbefugnisse als solche nur sehr eng begrenzt unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen eingesetzt werden sollen, haben diese trotzdem potenziell erhebliche negative Auswirkungen für die Allgemeinheit.
In einem Rechtsstaat ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Ermittler:innen zur Erreichung grundsätzlich legitimer Ziele nicht jedes Mittel einsetzen dürfen, so wichtig diese Ziele auch sind. Mit dem Einsatz staatlicher Spionagesoftware wäre unseres Erachtens ein rote Linie überschritten, insbesondere wegen der dargelegten unumgänglichen und nicht eingrenzbaren Gefährdung Dritter.