Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem heißesten Sommer der Messgeschichte mit 646 Hitzetoten allein in den Monaten Juni und Juli kann man nicht zur Tagesordnung übergehen. Bei uns in Österreich nimmt die Temperatur doppelt so stark zu wie im weltweiten Durchschnitt. Das heißt, dass die jetzt beobachteten Folgen nur ein Vorgeschmack darauf sind, was noch kommt. Mehr Extremereignisse wie Überschwemmungen, Hitzewellen und Dürren. Mir ist wichtig, dass die handelnden Politiker:innen das Thema nun endlich ernst nehmen und dafür bietet das Klimagesetz eine gute Möglichkeit. Der vorliegende Entwurf hat aber große Schwächen. Mit meiner Stellungnahme möchte ich zum Ausdruck bringen, dass es hier noch deutliche Nachbesserungen braucht. Folgende Punkte möchte ich besonders hervorheben:
* Zwar gibt es ein Bekenntnis zur Klimaneutralität 2040, aber das Ziel ist nicht genau definiert und nicht mit klaren Emissionshöchstmengen hinterlegt. Ein schwammiges Ziel übt keine große Signalwirkung aus.
* ein Klimafahrplan soll ausgearbeitet werden, aber dem fehlt noch die Verbindlichkeit. Das Problem ist ja derzeit nicht, dass es keine Pläne gibt – davon gibt es viele – aber sie werden nicht umgesetzt.
* es braucht klare Sanktionen bei Nichterfüllung der Zielpfade und klare Verantwortlichkeiten, wer was zu tun hat.
* Es braucht auch eine rechtliche Möglichkeit die Verantwortlichen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu bringen. Derzeit passiert nichts, wenn das Gesetz einfach ignoriert wird. Ein „Rechtsschutz“, wie er im burgenländischen Klimaschutzgesetz verankert ist, kann das ändern.
Klimaschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, insofern ist der Beschluss eines Klimagesetzes ein wichtiger politischer Meilenstein. Aber ohne klare Zuordnung der Verantwortung und ohne Verbindlichkeit kann das Gesetz nicht wirksam werden und das Ziel der Klimaneutralität 2040 nicht erreicht werden. Gehen Sie daher einen Schritt weiter und machen Sie aus dem Gesetz ein echtes KlimaSCHUTZgesetz, das diesen Namen auch wirklich verdient!
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Ebner
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 09.10.2026 | Einlangen |
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