Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (1/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

als European Climate Pact Ambassador und praktischer Anwender erneuerbarer Energien sehe ich den Ministerialentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ME 32/ME) kritisch – insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf dezentrale Energiegemeinschaften, Eigenverbrauch und den sinnvollen Einsatz von Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen.

1. EEG und BEG dürfen nicht durch dynamische Netzentgelte benachteiligt werden
Im ME 32/ME sind keine Ausnahmen für Teilnehmer:innen an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) im Zusammenhang mit den dynamischen Netzentgelten (§ 67) vorgesehen.

Das widerspricht nach meiner Einschätzung den EU-Vorgaben zur Förderung von gemeinschaftlichem Eigenverbrauch und kollektiver Teilhabe (RED II, Art. 22 und Strombinnenmarktrichtlinie 2019/944, Art. 16). Gerade EEG und BEG leisten einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende – sie dürfen nicht durch netzseitige Preisnachteile ausgebremst werden.

Forderung:
Teilnehmer:innen an EEG und BEG sind explizit von dynamischen Netzentgelten auszunehmen.

2. Wärmepumpen, PV und Speicher – reale Nutzungsmuster werden ignoriert
Die geplanten Entgelte orientieren sich an der tageszeitlichen Netzlast. Das halte ich für kurzsichtig:

Wärmepumpen benötigen Strom v. a. nachts im Winter – genau dann soll der Strombezug teuer sein?

Photovoltaik speist v. a. mittags im Sommer ein – genau dann soll Einspeisung teuer sein?

Speicher helfen kaum, da sie im Sommer voll und im Winter leer sind.

Damit werden ausgerechnet jene Technologien wirtschaftlich geschwächt, die für eine klimaneutrale Zukunft unverzichtbar sind. Wer heute schon effizient und ökologisch wirtschaftet, darf nicht benachteiligt werden.

3. Bestandsanlagen nur teilweise geschützt
Zwar sind bestehende PV-Anlagen im ME 32/ME von der technischen Spitzenkappung ausgenommen – das ist zu begrüßen.
Nicht ausgenommen sind sie jedoch von den neuen dynamischen Netzentgelten.

Das bedeutet, dass auch bestehende Anlagen künftig für Einspeisung zur „falschen Zeit“ wirtschaftlich belastet werden. Das steht im Widerspruch zu den Rahmenbedingungen, unter denen diese Investitionen ursprünglich getätigt wurden – und gefährdet das Vertrauen in die Planbarkeit der Energiewende.

Speicherung sollte eine systemische Herausforderung bleiben – nicht allein eine finanzielle Belastung der Haushalte.

4. Regional ist nicht lokal – und trotzdem benachteiligt
„Lokale“ Strukturen werden im Entwurf über Netzebene 7 definiert. Doch regionale EEG und BEG, die über mehrere Orte oder Netzebenen hinweg aktiv sind, fallen durch dieses Raster – obwohl sie ebenfalls das überregionale Netz entlasten.

Diese Gruppen erhalten voraussichtlich keine netzseitigen Vorteile und unterliegen dennoch den dynamischen Entgelten – obwohl sie gemeinschaftlich und dezentral organisiert sind.

Gerade Bürgerenergiegemeinschaften, die mehrere Netzbetreiber umfassen, könnten durch diesen Mechanismus benachteiligt werden – obwohl sie exakt den EU-Zielen entsprechen.

Forderungen:
Ich fordere eine Überarbeitung des ME 32/ME mit folgenden Punkten:

Ausnahme von dynamischen Netzentgelten für EEG und BEG – unabhängig von der Netzebene.

Keine rückwirkende Benachteiligung bestehender PV-Anlagen durch das neue Entgeltsystem.

Berücksichtigung saisonaler Nutzungsmuster in der Preislogik – insbesondere für Wärmepumpen.

Gleichstellung regional tätiger Energiegemeinschaften mit lokalen – auch über Netzebene 7 hinaus.

Faire Anreize statt Straflogik, um Systemdienlichkeit zu belohnen.

Verlässlichkeit für frühere Investitionen – keine Änderung der bisher geförderten und propagierten Strategien, insbesondere für Betreiber:innen von Wärmepumpen, PV-Anlagen und E-Fahrzeugen.

Der Ministerialentwurf ME 32/ME in der derzeitigen Fassung benachteiligt Wärmepumpenbesitzer:innen, PV-Anlagenbetreiber:innen, E-Autofahrer:innen und engagierte Energiegemeinschaften – also jene Bürger:innen, die den Green Deal konkret umsetzen.

Das ElWG darf nicht zur Bremse der Energiewende werden.

Bitte setzen Sie sich für eine Nachschärfung im Sinne der Klimaziele, der EU-Rechtskonformität und der Energiegerechtigkeit ein.

Mit freundlichen Grüßen
Adi Hütter