Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe 2027 (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027)
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Inhalt
Die Stellungnahme von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung betrifft die Entwürfe zum IG-L 2027 und zur IG-L-BKV 2027 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2881. Begrüßt werden die Übernahme der Grenzwerte, die Vier-Jahres-Höchstdauer für Überschreitungen, der Wegfall der Zuschläge bei Genehmigungen und das neue Antragsrecht zu Probenahmestellen. Kritisiert wird, dass der Zugang zu Gericht nicht Art 27 der Richtlinie und Art 9 Abs 3 und 4 der Aarhus-Konvention entspricht. Gefordert werden die unmittelbare Anfechtbarkeit von Luftqualitäts- und Aktionsplänen, ein voller Prüfmaßstab, vorläufiger Rechtsschutz und Kostenschutz. Der Schadenersatzanspruch nach Art 28 der Richtlinie ist mit Beweiserleichterung und erweitertem Anwendungsbereich auszugestalten. Weiters gefordert werden die Konsultation der Öffentlichkeit vor Fristerstreckungsanträgen, die Streichung der Befristung und des Einvernehmenserfordernisses bei Verkehrsmaßnahmen auf Autobahnen, eine Rechtsgrundlage für Zero-Emission-Zonen, die Vermeidung von Rückschritten gegenüber dem geltenden IG-L, eine geschlechtergerechte Formulierung und eine Begutachtungsfrist von mindestens sechs Wochen.
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 04.11.2026 | Einlangen |
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