Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor drei Jahren eine 8 kWp-Photovoltaikanlage mit einem 11 kW-Stromspeicher installiert, um mich unabhängiger von stark schwankenden Energiepreisen zu machen und aktiv zur Energiewende beizutragen. Diese Entscheidung traf ich unter der klaren Prämisse, dass Einspeisungen ins Netz keine zusätzlichen Netzentgelte auslösen würden – eine Kalkulationsgrundlage, auf die ich mich verlassen habe.
Mit dem aktuellen Entwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz lehne ich folgende Punkte entschieden ab:
Vertrauensbruch und fehlender Bestandsschutz
Investitionssicherheit: Meine Anlage ist noch lange nicht amortisiert. Eine nachträgliche Belastung mit Netzentgelten hebelt die wirtschaftlichen Grundlagen auf, die bei der Inbetriebnahme galten.
Individuelle Amortisationsdauer: Ein genereller Bestandsschutz für alle Bestandsanlagen bis zu ihrer tatsächlichen Amortisation (mindestens zehn Jahre) fehlt völlig.
Ungerechtfertigte Gleichbehandlung kleiner und großer Einspeiser
Kleinanlagen (5–15 kWp) belasten das Netz kaum im Vergleich zu Großkraftwerken oder gewerblichen Einspeisern – dennoch sollen alle denselben Gebührenpflichten unterliegen.
Regionale Energiegemeinschaften (EEG/BEG), die gemeinschaftlichen Eigenverbrauch fördern, bleiben ohne jede Ausnahme und verlieren damit wirtschaftlich ihre Grundlage.
„Straflogik“ der dynamischen Netzentgelte
Photovoltaik speist vor allem mittags im Sommer ein – genau dann, wenn die Tarife am höchsten sind.
Wärmepumpen (LWP) brauchen vorwiegend nachts im Winter Strom – wiederum in teuren Spitzenzeiten.
Speicher können saisonal kaum ausgleichen, da sie im Sommer voll und im Winter leer sind.
So werden ausgerechnet die Technologien bestraft, die für eine klimaneutrale Zukunft unverzichtbar sind.
Fehlende Differenzierung und soziale Ungerechtigkeit
Energiekonzerne fahren hohe Gewinne und Boni ein – private Betreiber müssen für deren Netznutzung zahlen.
Bereits heute zahlen wir Ökoabgaben und hohe Netzgebühren, ohne nachvollziehen zu können, wohin diese Mittel fließen.
Meine Forderungen – verbindlich im Gesetz zu verankern:
Bestandsschutz bis zum Abschluss der individuellen Amortisationsdauer (mindestens zehn Jahre ab Inbetriebnahme).
Ausnahme privater Kleinanlagen bis 20 kWp (inkl. Speicher bis 15 kW) von sämtlichen Netzentgelten.
Freibetragsgrenze von 500 kWh Einspeisung pro Monat für alle Privathaushalte.
Gestaffelte Netzentgelte erst über 20 kWp; ausreichend Puffer für regional organisierte Projekte.
Explizite Freistellung aller Teilnehmer:innen an EEG und BEG (netzebenenübergreifend) von dynamischen Netzentgelten.
Technologie- und saisonalgerechte Preislogik, die PV-Spitzen im Sommer und WP-Lasten im Winter entlastet.
Förderung regionaler Speicher (z. B. kommunale Großspeicher je Gemeinde) zur netzentgeltfreien Nutzung lokal erzeugten Stroms.
Nur so bleibt die Energiewende sozial gerecht, dezentral und verlässlich – und das Vertrauen in staatliche Zusagen gewahrt. Ich bitte Sie, diese Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren verbindlich aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Adalbert Herbich