Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (38/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Interessenvertretung von Alleinerzieher*innen in Österreich möchten wir im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens Stellung zum Gesetzesentwurf für das Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) beziehen.

Alleinerzieher*innen und ihre Kinder sind seit Jahren die sozial und ökonomisch am stärksten benachteiligte Haushaltsform mit Kindern in Österreich. Die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung ist in dieser Gruppe in den letzten zehn Jahren drastisch gestiegen. Während 2014 laut EU-SILC 14 % der Ein-Eltern-Haushalte armutsgefährdet waren, sind es 2024 bereits 36 %. Mehr als 43 % der Alleinerzieherinnen-Haushalte sind aktuell armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, 10 % leiden unter erheblicher materieller und sozialer Deprivation. Das ist ein Vielfaches im Vergleich zu Paarfamilien mit Kindern und der Gesamtbevölkerung. Besonders besorgniserregend ist dabei der hohe Anteil an Sozialleistungen am Haushaltseinkommen von Alleinerzieher*innen: Mit durchschnittlich 26 % sind sie doppelt so stark auf staatliche Leistungen angewiesen wie Paarfamilien mit Kindern (12 %).

In diesem Kontext begrüßen wir die geplante Einführung eines bundesweiten Sozialtarifs für Energie. Es handelt sich hierbei um eine strukturell wirksame, dauerhafte und in dieser Form noch nie dagewesene Maßnahme zur Bekämpfung von Energiearmut. Besonders hervorzuheben ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die direkt bei den Betroffenen ankommt: ohne Umwege, und in den meisten Fällen ohne komplizierte Antragsverfahren und Wartezeiten. Der Sozialtarif entlastet nachhaltig dort, wo die Belastung am stärksten ist. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit dar und zeigt, dass Klimaschutz nicht auf Kosten vulnerabler Gruppen erfolgen muss, sondern im Gegenteil soziale Fairness mit ökologischer Verantwortung verknüpft werden kann. Der Sozialtarif ist ein Leuchtturmprojekt im Bereich der strukturellen Armutsbekämpfung.

Allerdings sehen wir in der aktuellen Definition „schutzbedürftiger Haushalte“ (§ 7 Abs. 1 Z 1) sowie in den Nachweispflichten (§ 8) Zugangshürden für Alleinerzieher*innen. 20% der alleinerziehenden Mütter zählen zu den Working Poor, viele von ihnen beziehen keine Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe. Zwar sieht der Gesetzestext vor, dass in solchen Fällen ein Antrag über das ORF-Beitragsservice gestellt werden kann, doch ist dieser Weg mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und schreckt viele Betroffene von der Antragstellung ab.

Aufgrund der hohen armuts- und Ausgrenzungsgefährdung von Alleinerzieher*innen würden wir es begrüßen, unter 3. Abschnitt (Zielgruppen für Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut und für Förderungen klimarelevanter Investitionen) als Nachweis der Unterstützungswürdigkeit von Haushalten unter §8 Abs. 1 Z6 explizit den Bezug des Alleinerzieher*innen-Absetzbetrags als anerkannten Nachweis hinzuzufügen. Dieser ist einfach nachweisbar, administrativ gut überprüfbar und würde jene Gruppe erfassen, die nachweislich besonders unter Ausgrenzung leidet, jedoch häufig erschwerten Zugang zu Sozialleistungen hat.

Gerade weil es sich beim Sozialtarif um eine strukturelle Maßnahme zur Armutsbekämpfung handelt, verdient diese Initiative besondere Anerkennung. Sie zeigt, dass Armut nicht nur durch akute Hilfeleistungen, sondern auch durch dauerhafte Entlastungssysteme bekämpft werden kann: zielgerichtet, sozial treffsicher und gerecht. Der Sozialtarif ist ein Meilenstein in der Verschränkung von sozialer Absicherung und Klimapolitik und Vorbild für zukünftige Maßnahmen.

Mit feministischen Grüßen,

Andrea Czak

Geschäftsführende Obfrau und Gründerin des Verein FEM.A

Stellungnahme von

Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A