Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Als Besitzer einer PV-Anlage inkl. Stromspeicher wende ich mich gegen eine generelle und undifferenzierte Einhebung einer Netznutzungsgebühr für die Einspeisung des produzierten Stromes.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Grundsätzlich wäre Eingangs darzustellen, ob ALLE Stromproduzenten und Lieferanten eine Gebühr für die Nutzung des Netzes zu leisten haben. Die Besitzer von PV-Anlagen hier schlechter zu stellen, wie wohl auch diese Kleinproduzenten sind, ist nicht akzeptabel. Der Umstand, dass der seitens dieser Unternehmen produzierte Strom bzw. die Nutzung des Netzes durch den letztendlichen Verbraucher bezahlt wird greift hier zu kurz, da ja der durch die Betreiber eine PV-Anlage eingespeiste Strom ja schließlich auch irgendwo verbraucht wird und nicht verwindet. Es käme dann zu einer Doppelgebühr für den "gleichen" Strom, einmal für die Einspeisung durch den Produzenten in das Netz und einmal den Verbraucher für den Bezug. Zudem können die Betreiber kleiner Anlagen, welche dies nicht aus einem gewerblichen Zweck, sondern vielmehr aus Klimaschutzgründen tun, keine marktadäquaten Preise erzielen und sind hier ohnedies schon durch entsprechende Abschläge schlechter gestellt. Das mag durch den Aufwand begründet sein und bildet hier eigentlich schon auch die Netznutzung mit ab. Der Verkauf des überschüssigen Stromes bildet oftmals auch eine wesentliche Grundlage, dass sich eine PV-Anlage über die gesamte Laufzeit auch amortisieren kann.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Anlagen, welche in einem sinnvollen Verhältnis zum Eigenstrombedarf stehen und somit nicht auf den primären Verkauf abzielen sollten von eine Einspeisegebühr ausgenommen werden. Ein konkreter Wert wäre hier die Gegenüberstellung des Jahresstrombedarfes zur Jahresdurchschnittsproduktion. Beläuft sich der Strombedarf auf bspw. 5.000 kwh im Jahr, so wäre eine Anlage mit 5kwp - in unseren Breiten rechnet man dann mit einer Produktion von 5.000 kwh im Jahr von der Netzeinspeisegebühr freizustellen, da sich die Anlagengröße zum Jahresstrombedarf in einem sinnvollen Verhältnis bewegt. Die gilt auch, wenn Anlagen über einen Stromspeicher in entsprechender Größe verfügen.
Die Betreiber großer Flächenanlagen tun dies hingegen aus rein wirtschaftlich/kommerziellen Gründen zur Gewinnerzielung und können somit nicht mit den Betreibern von Kleinanlagen am Hausdach verglichen werden.
Im Falle einer zu hohen Stromproduktion können die Anlagen (so wie auch jetzt schon möglich) im Übrigen auch weggeschalten werden.
Sollte dennoch an einer Einspeisegebühr festhalten werden, so wäre im Gegenzug auch eine marktadäquate Vergütung des ÖKO-Stroms für den Betreiber sicherzustellen, was im Ende ein Nullsummenspiel ist, die Kosten für erhöht und ein Umlageverfahren der Erlöse vom Produzenten zum Netzbetreiber darstellt. Und dies muss natürlich gleichermaßen auch für alle anderen gewerblichen Stromproduzenten gelten, welche eine Vergütung für die Einspeisung (nichts anderes macht ein Windrad im großen Stil) bezahlen sollten. Stromproduzenten produzieren den Strom, um ihn zu verkaufen und verrechnen die Netznutzug dem Endkunden weiter. Und es gibt am Ende der Leitung immer einen Verbraucher und sei es eine Pumpe, die Wasser in ein Speicherkraftwerk pumpt. Gäbe es keinen Verbraucher am Ende (der das Netznutzungsentgelt bezahlt) dann würde das Netz ja zusammenbrechen, denn Strom muss immer verbraucht oder gespeichert werden.
Bitte tun sie nichts, um den Tuns willen. Schlechte Gesetze gibt es schon genug, sonst würde wir nicht ständig neue brauchen.
Danke.