Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetz vom 3.7.2025 nehmen wir als PV-Anlagenerrichter wie folgt Stellung.
Wir sagen ganz klar: So nicht. Wir sind gegen zusätzliche Netzentgelte für Einspeiser von sauberem, heimischem Sonnenstrom.
Der Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (EIWG) will jene zur Kasse bitten, die auf ihrem eigenen Dach Sonnenstrom erzeugen und ihn ins Netz einspeisen. Einspeiser sollen künftig zusätzliche Netzentgelte zahlen – und damit doppelt zur Kasse gebeten werden. Das ist energiepolitisch widersinnig, wirtschaftlich absurd und klimapolitisch fahrlässig.
SUN21 hat über 600 Kund:innen, die ihre PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern betreiben. Sie speisen ihren Überschuss ins Netz ein. Sie tun das nicht, um reich zu werden, das ist an den geringen Einspeisetarifen unschwer zu erkennen – sie tun es aus Überzeugung, für ihre Kinder, für ein erneuerbares Energiesystem. Und sie stellen sich nun eine einfache Frage:
Warum wird etwas, das jahrelang politisch gewollt und gefördert wurde, plötzlich bestraft?
1 Doppelte Vergebührung – ein Systemfehler
Der eingespeiste Strom wird bereits über die Netzentgelte des Beziehers bepreist. Wenn jetzt auch der Einspeiser zahlen soll, entsteht eine doppelte Gebühr auf dieselbe Kilowattstunde. Das widerspricht jedem fairen und sachlichen Prinzip der Energiewirtschaft.
2 Energiegemeinschaften: ad absurdum geführt
Gerade wurden Energiegemeinschaften gesetzlich ermöglicht und gefördert – als Instrument für mehr regionale Eigenversorgung und Bürgerbeteiligung. Wie soll man das ernst nehmen, wenn der eingespeiste Strom innerhalb der Gemeinschaft nun plötzlich netzentgeltpflichtig wird? Wer Energiegemeinschaften aufbauen will, kann sie nicht gleichzeitig durch Strafzahlungen entwerten.
Selbst wenn die Einspeisung in eine Energiegemeinschaft bevorzugt behandelt würde, hat der Einspeiser keine Garantie, dass zu jedem Zeitpunkt ein Abnehmer innerhalb der EEG vorhanden ist. Im schlimmsten Fall verursacht er im guten Glauben Kosten – ohne es zu wissen. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein.
3 Wer gewinnt? Die Netzbetreiber. Wortwörtlich. 🤑
Während die kleinen Einspeiser zur Kasse gebeten werden, profitieren die Netzbetreiber doppelt – einmal durch die bestehenden Netzentgelte und ein zweites Mal durch die geplanten neuen Gebühren. Die einen leisten echten Beitrag zur Energiewende, die anderen kassieren. Das ist nicht zukunftsorientiert – das ist eine Schieflage.
4 Wieso keine Förderung für Speicher statt Bestrafung für Einspeisung?
Wenn das Ziel ist, Netzbelastung zu reduzieren – warum werden dann nicht endlich (wieder) dezentrale kleinere und mittlere Speicher gefördert? Der Fördercall im April 2024 war ein voller Erfolg. Warum nicht in Technologien investieren, die Lastspitzen abfangen und Eigenverbrauch erhöhen? Wer wirklich etwas für das Netz tun will, fördert Speicher – und bestraft nicht Einspeiser.
5 Bestrafung der Falschen
Private Haushalte mit kleinen PV-Anlagen bis 30 kW sollen zahlen – genau jene, die mit ihrem Engagement und Geld die Energiewende mitgetragen haben. Statt Förderung kommt nun die Rechnung. Statt Anreiz die Abschreckung.
6 Politischer Wortbruch
Im Regierungsprogramm steht wörtlich:
„Es soll ein moderner Rechtsrahmen geschaffen werden, der ein zukunftsorientiertes, digitales, kosteneffizientes und nachhaltiges Stromsystem mit leistbaren Preisen ermöglicht, Innovationen fördert und den Wettbewerb am Energiemarkt stärkt.“
Dieser Entwurf bricht mit all dem. Er bestraft Innovation, erschwert Investitionen, untergräbt Bürgerbeteiligung und macht Strom teurer – nicht billiger.
7 Unsere Forderung: Kleinanlagen ausnehmen!
Wir fordern mit Nachdruck: Photovoltaikanlagen bis 30 kW müssen vom Netzentgelt für Einspeisung ausgenommen werden.
Wer heute eine PV-Anlage betreibt, entlastet nicht nur das Klima – er reduziert Importe fossiler Energie, schützt das Netz durch lokale Versorgung und stärkt die Versorgungssicherheit in Österreich.
8 Fazit:
Dieser Entwurf ist ein Frontalangriff auf das Vertrauen der Bevölkerung in eine faire Energiewende. Er ist ein Rückschritt. Er bestraft die Falschen.
Und er gefährdet genau die Zukunft, die wir und unsere Kinder dringend brauchen.
Auch die Photovoltaikbranche, das Rückgrat der Energiewende, gerät unter Druck: Der ElWG-Entwurf ging durch die Presse – und die Auswirkung ist in vielen Auftragsbüchern prompt spürbar. Investitionsentscheidungen werden verschoben oder ganz gestrichen. So verspielen wir die Dynamik, die wir gerade jetzt dringend brauchen.
Wir appellieren daher an Politik und Gesetzgeber:innen:
Reißen Sie das Ruder herum. Fördern Sie, was sinnvoll ist – und stoppen Sie, was zerstört.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Pfleger
Für die SUN21 Smart-Energy GmbH