Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (48/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:
Sehr viele Vorhaben und Gesetzestext, aber wesentliches nicht vorhanden bzw. ungenügend vorhanden.
Es ist zwar schön, dass geplant ist, dass man seine Energiedaten löschen kann nach Einsicht. Aber viel relevanter und belastender für die Mitbürger:innen sind die Kosten. Es wird nicht konkretisiert wie die Netzgebühren aussehen sollen, Es wird nicht konkretisiert wie es mit lokalen Energiegemeinschaften sein wird.
Es kann nicht sein, dass zuerst PVs in Unmengen gefördert werden, wobei die Förderungen in der Regel nur den Firmen zugute kommen, da die Preise so adaptiert werden, dass die Restkosten für die Endabnehmer quasi gleich bleiben. Dann nach den großen Investitionen kommen neue Kosten hinzu und PV-Besitzer werden erneut zur Kasse gebeten, um erneut Firmen zu subventionieren, Davor waren es die Installationsfirmen und Verkäufer von PVs, nun sollen wieder die Netze oder eigentlich die Firmen dahinter subventioniert werden. Die Thematik mit den Netzkosten ist undurchsichtig. Aus welchem Grund ist im Jahr 2025 gegenüber 2024 die Netzgebührkosten in Summe um 62 % gestiegen, obwohl das neue Gesetz noch gar nicht da ist, wo erneut zusätzliche Netzentgelte geplant sind? Wieso ist es erlaubt die Netzkosten so anzuheben? Es ist logisch, dass durch die PV weniger Strom in Summe verkauft wird. Aber es kann nicht sein, dass dies nun alle wieder mittragen sollen, damit die Gewinne gleich bleiben. Nur Erhöhungen werden gleich weitergegeben, Senkungen aber nicht. Das ist eine Benachteiligung der kleinen Teilnehmer im Netz.

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Es werden Konsequenzen bzw. Sonderregelungen für erneuerbare Energiegemeinschaften nicht angeführt. Es wird wieder alles über einen Kamm gescherrt. Es muss Unterschiede geben. Es sollen gut organisierte kleine EEG berücksichtig und wertgeschätzt werden. Es dürfen nicht immer undurchsichtig Kosten erhöht werden und der breiten Masse einfach verrechnet werden ohne Argumentation, ohne Rechenschafft. Es muss sich hier endlich was ändern. Wie oben erwähnt und belegt haben sich die Netzkosten gesamt um über 62 % vom Jahr 2024 auf 2025 geändert. Neue Netzgebührenkosten sollen mit dem neuen Gesetz zusätzlich kommen. Da muss man nun endlich Klartext sprechen und diese Missstände beheben.
Strombremse ist gefallen, Investitionen haben viele getätigt und nun mit weiteren Gebührenerhöhungen kommen ist zwar für die Energieunternehmen lukrativ, aber nicht gerechtfertigt und auch nicht nachvollziehbar.

Meine Verbesserungsvorschläge:
Schon für das heurige Jahr die Netzgebühren kontrollieren und die Erhöhung prüfen bzw. widerrufen, bzw. Steigerung von diesem Jahr mit einbeziehen in die weiteren Netzgebührstrategien.
Anbei die Berechnungen der e-control von Juli 2024 und Juli 2025 --> Netzkosten von 477,79 auf 774,38 €. Dies entspricht eine Teuerung von beachtlichen 62% bei den Netzkosten (bei 6000 kWh Verbrauch.
Die lokalen Energiegemeinschafen berücksichtigen und deren Einsatz honorieren, wenn sie sich engagieren für eine nachhaltige Zukunft. Dann nicht nur Lob aussprechen, sondern auch bei den Gebühren dies berücksichtigen. Immerhin steckt hier viel Arbeit dahinter, die letztlich die Bürger entlastet.

Stellungnahme von

Macak, Danijel (4600 Wels)