Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (52/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:
Mit dem Vorhaben die "Spielregeln" für bestehende PV-Anlagen zu verändern wird jegliche Planungssicherheit zerstört. Dies setzt auch ein Zeichen für die Zukunft. Es ist nicht mehr möglich neue Anlagen zu bauen, da unklar ist, ob sie sich ein Jahr später noch finanziell rechnen werden.

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Zur Unterstützung der Energiewende habe ich mich dazu entschlossen eine PV-Anlage (209 kWp) zu errichten. Das Projekt habe ich unter konservativen Annahmen so gestaltet, dass es sich zumindest selbst finanziert, wenn damit auch kein Geld verdient werden kann. Die Umstellung der Berechnung des Marktpreise der ÖMAG hat diese ohnehin bereits konservative Kalkulation derart verschlechtert, dass ich bereits heute nicht 100% der Abschreibung an Einnahmen erziele. Wenn nun auch noch Netzkosten fällig werden, erhöht dies den Druck nochmals. Für eine Einzelperson, aber wohl auch für Unternehmen ist Planungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Insbesondere, wenn es um derart hohe Investitionen geht.
Die Lage ist bereits jetzt angespannt. Bestehende Anlagen wurden teuer errichtet und erhalten wenig Einnahme. Das ist für mich ok, da es die Energiewende unterstützt - aber es darf nicht finanziell noch kritischer werden.

Meine Verbesserungsvorschläge:
Zur Gewährleistung der Planungssicherheit sollten neue Regeln auf neue Anlagen angewendet werden. Auf bestehende Anlagen sollten neue Regeln, wenn überhaupt, frühestens nachdem sie abgeschrieben sind Anwendung finden. D.h. Keine Netzkosten für bestehende, noch nicht abgeschriebene PV-Anlagen.