Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (62/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Der gegenständliche Gesetzentwurf bevorzugt unverkennbar die Stromerzeugung aus sogenannten "neuen" erneuerbaren Primärenergieträgern, was grundsätzlich vor allem im Sinne der Reduktion der Abhängigkeit von zu importierenden, fossilen Energieträgern begrüßenswert ist, aber allgemein gültige Regeln und (besonders) physikalische Gesetze haben schon ihre Berechtigung auf Berücksichtigung.
Dies beginnt bei der Vewendung richtiger Begriffe für Leistung (W, kW, MW, GW etc.) und Arbeit (Wh, kWh, MWh, GWh etc.), um nur im elektrischen Bereich zu bleiben, und geht dann bis zur Kapazität, wo's kniffelig wird (da sind nämlich plötzlich, getrieben durch die E-Mobilität, auch die "kWh" verwendet worden, obwohl seit langem für Akkumulatoren (Batterien) die Einheit "Ah" eingesetzt wurde) - und allen damit in Zusammenhang stehenden Ver- und Anwendungen im Gesetzentwur (in meinen Kommentaren habe ich dann irgendeinmal aufgehört darauf hinzuweisen ...).
Ach ja, und nur so nebenbei, ein physikalisches Grundgesetz: Energie kann nicht erzeugt, verbraucht oder gespart werden - bestenfalls umgewandelt.
Eines dürfte aber nicht nur mir auffallen, dass nämlich dieser ElWG-Entwurf die zur Zeit (berechtigt) geforderte Reduktion der Stromkosten (im Gesamten, also Stromerzeugung, Übertragung, Verteilung, Abgaben und Steuern) und damit eine notwendige Entlastung für alle (Haushalte, Gewerbe, Industrie) nicht bringen wird. Den Weg dorthin wird wohl nur eine "Nachbesserung" der Strommarktliberalisierung bringen (schon klar, geht nur europaweit gemeinsam), wobei ein retroperspektiver Blick ins 2. Verstaalichungsgesetz durchaus brauchbar Hilfe leisten könnte (nicht alles, was alt ist, war schlecht - vielleicht böte sich 2026 zum österreichischen Jubiläum der Strommarktliberalisierung eine anlassbezogene Gelegenheit :-)?).
Ob die etwas lapidare Vorgabe, dass die Einspeiseleistung von PV-Anlagen aus netzstabilisierenden Gründen apparativ so mir nichts dir nichts vom (Verteil-)Netzbetreiber reduziert werden kann (bis 0,8 kW!), entzieht sich meiner spezifischen Gerätekenntnis (von den Kosten mal abgesehen), aber derartige, gesetzliche Vorgaben erinnern an das EAG (wo die Lösung physikalisch/technischer Probleme mittels Gesetz versucht worden ist - das Ergebnis, in jeglicher Richtung ist ja bekannt) ...
Ich habe meine Änderungen/Ergänzungen im ElWG inline direkt in ein Word-Format im Änderungsmodus eingetragen und ebenso meine Kommentare - damit ist eine einfache, effiziente und schnell ersichtliche Zuordnung zu den einzelnen Textpassagen möglich. Im PDF-Format ist das gesamte Dokument in den Anlagen angefügt.
Bitte um Rückmeldung per Email, ob diese Form der Stellungnahme akzeptiert wird oder ob und wie ich die Stellungnahme dann abgeben kann.
Mit dem Ersuchen um Berücksichtigung
K. Dorfmeister

Stellungnahme von

Dorfmeister, Karl (3370 Ybbs an der Donau)