Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (75/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:
Experte
Seit 2018 bin ich als Technologie- und Strategieberater mit Fokus auf nachhaltige Energienutzung und -versorgung tätig. Zuvor verantwortete ich im Rahmen einer internationalen Führungsposition die Innovations- und Geschäftsentwicklung eines Unternehmens, das Komponenten für die Energie- und Chemieindustrie produziert und vertreibt. Aktuell beschäftige ich mich intensiv mit der Entwicklung von Home-Energie-Management-Systemen (HEMS).
Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, zum vorliegenden Gesetzesentwurf folgende Anregungen einzubringen:

Meine Verbesserungsvorschläge:

1. Dynamische Tarife und Netzgebühren als Steuerungsinstrument

Dynamische Bezugs- und Einspeisetarife sowie netzseitig dynamisch ausgestaltete Gebühren stellen aus meiner Sicht ein zentrales Element zur netzdienlichen Steuerung des Stromsystems dar. Der direkte Eingriff von Netzbetreibern in Verbrauchs- und Einspeiseanlagen erfordert jedoch die flächendeckende Installation spezifischer, standardisierter Endgeräte. Diese Maßnahme würde insbesondere bei der privaten Installation verbrauchsintensiver Systeme (z. B. Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) zu erheblichen Mehrkosten und Einschränkungen führen und damit die Akzeptanz deutlich reduzieren. Auch eine flächendeckende Nachrüstung – insbesondere bei Kleinanlagen wie PV-Systemen

2. Effizientere Steuerung über marktbasierte Anreize

Ein deutlich praktikablerer und marktnaher Ansatz ist die Ausgestaltung von dynamischen Tarifen und Gebühren, über die sich Verbrauchs- und Einspeiseverhalten effektiv beeinflussen lassen. Prosumer erhalten dadurch die Möglichkeit, durch Investition in HEMS-Systeme aktiv zur Netzstabilität beizutragen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Nutzen solcher Systeme zu evaluieren.
Um dies zu ermöglichen, sollte das Gesetz sicherstellen, dass:
• sämtliche dynamischen Tarifinformationen (Bezug, Einspeisung, Netzentgelte)
• mindestens 24 Stunden im Voraus
• mit einer zeitlichen Auflösung von 1 Stunde
• über ein offenes API (Application Programming Interface)
• im klartextlesbaren, allgemein gebräuchlichen Format (z. B. JSON)
• kostenfrei und ohne Zugangsbeschränkung
bereitgestellt werden.
Die Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei den jeweiligen Marktteilnehmern:
• Energieversorger für Bezugs- und Einspeisetarife
• Netzbetreiber für Netzentgelte
Alternativ könnten die Day-Ahead-Preise der EPEX SPOT AT sowie die dynamischen Komponenten der Netzentgelte durch die E-Control bereitgestellt werden. Energieversorger wären in diesem Fall verpflichtet, eine verbindliche Formel zur Berechnung ihrer Tarife auf Basis dieser Börsenpreise offenzulegen – etwa im Zuge des Vertragsabschlusses.

3. Praxisbezug und wirtschaftlicher Nutzen

In meinen Haushalten in Wien und Hallstatt nutze ich seit mehreren Jahren dynamische Stromtarife zur Steuerung des Ladens von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und Stromspeichern. Dadurch gelingt es, den durchschnittlichen Strombezugstarif regelmäßig zwischen 50 % und 80 % unter dem günstigsten monatlich fixierten Tarif zu halten – ein klarer Beleg für das Potenzial und die Wirtschaftlichkeit dieses Ansatzes.
Ich hoffe, mit dieser Stellungnahme einen konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes leisten zu können und verbleibe