Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (93/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:
· Ablehnung


Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
· Bereits der Rechnungshof hat sich zweimal dagegen geäußert.
· Die NetzNÖ hat in den letzten 2 Jahren viele Menschen auf „Duldung des Einbaues eines Smart Meters“ geklagt. Das Bezirksgericht Zwettl hat nun eine Klage der Netz NÖ abgewiesen und dies damit begründet, dass die Vorzählerleitung im Besitz des Beklagten ist und die NetzNÖ diese auch als Datenleitung für andere Smart Meter verwendet, wenn dieser Smart Meter die Signale der anderen Smart Meter verstärkt. Für diese Nutzung als Datenleitung gibt es keine Erlaubnis und auch keine Vereinbarung, weshalb das Gericht für den Beklagten entschieden hat.
· Verfahren beim europäischen Gerichtshof bzgl Wahlfreiheit anhängig
das Landesgericht St.Pölten hat einen Smart Meter Fall zum europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Diese Verhandlung findet nun am 24.9.2025 beim EUGH in Luxemburg statt.
· https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=2013
Frankreich & Belgien: Schutz vor funkenden Smart-Metern
Neue Urteile zu Verbrauchszählern schützen Elektrosensible
II. Das Obergericht von Bordeaux (cour d’appel) wiederholte kurze Zeit später am 17.11.2020[2] diese Entscheidung mit der weitreichenden Feststellung:
1. Es gibt kein nationales oder europäisches Gesetz und auch keine Verordnung, die den Strom­versorger ENEDIS, ein privates Wirtschaftsunternehmen und Inhaber der Konzession, ver­pflichten, in allen Wohnungen elektronische Stromzähler vom Typ „LINKY“ einzubauen.
· https://www.krone.at/1865289
Cyber-Sabotageangriffe auf Infrastruktur steigen
Deutsche Wasser- und Stromnetze sind zuletzt deutlich häufiger Ziele von Hackerangriffen geworden. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach haben die Angriffe eine „neue Qualität“ erreicht.
· usw........


Meine Verbesserungsvorschläge:
· Gerichtsurteile berücksichtigen/abwarten und Verbraucher schützen.

Stellungnahme von

Thum, Herbert (5023 Salzburg)