Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (185/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

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Inhalt

- Netzgebühren für Einspeiser: so positiv und notwendig manche Aspekte des ElWG sind, so negativ sind die Netzgebühren für Einspeiser zu bewerten. Sorgsam erstellte Business Cases bestehender Anlagen, die ein wesentlicher Faktor für die Investitionsentscheidung waren, werden damit zu Nichte gemacht und verschlechtern die Ertragsfähigkeit und daher in manchen Fällen auch Wirtschaftlichkeit von bestehenden Anlagen.
Für Neuinvestitionen bedeutet das, dass viele Erneuerbare Erzeugungsanlagen auf Grund von fehlender Wirtschaftlichkeit und wegen verlorenem Vertrauens in die rechtliche Absicherung (vor allem für die Investoren, die dem zugrunde gelegtem Business Case über eine Dauer von 30 Jahren vertrauen können müssen), nicht gebaut werden.
Das wird die Abhängigkeit von Energie (vor allem von fossiler Energie) aus dem Ausland nicht senken und die Stromkosten in die Höhe treiben.