Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Das Prinzip des Smartmeters entspricht einer Verletzung der grundlegenden Menschenrechte nach Privatsphäre!
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
"Hier nur ein paar Punkte, welche der neue Gesetzesentwurf zu Smart Meter enthält:
- Das bisherige generelle Ablehnungsrecht für „intelligente Messgeräte“ soll generell entfallen.
- Die tägliche Übertragung der Viertelstundenwerte soll zum Regelfall gemacht werden.
- Opt Out wird es bald gar nicht mehr geben. Ab Jänner 2028 sollen bei allen Haushalten die Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden.
Bis dorthin können Verbraucher unter 5000 kWh ein Opt Out beantragen (ausgenommen sind generell Verbraucher mit zeitabhängigen Stromtarifen, Wärmepumpen, Ladepunkten, Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlagen, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Energiegemeinschaften oder andere mittels Verordnung der bestimmte Anlagen !!!)
- Bei Verbraucher mit Jahresverbrauch größer 5000 kWh soll es ab Oktober 2026 kein Opt Out geben.
- Auch die Fernabschaltung von Strom soll bei allen Zählpunkten möglich sein.
- Die Verwendung der Daten soll ausgeweitet werden und öffnet großen Spielraum:
o Die Daten dürfen für die Verrechnung, Energieeffizienz, Energiestatistik, Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes, des Ausbaus des Verteilernetzes, zur Lastprognose, ….. verwendet werden.
o Die Daten dürfen an die „Statistik Austria“ weitergegeben werden.
o Die Verwendung der Daten für „Forschungszwecke“ ist auch erlaubt.
o ………………….."
Die derzeitige Brutalität, mit welcher die Netzbetreiber den Endverbrauchern diese "intelligenten" Stromzähler regelrecht aufzwingen und sich dabei verhalten, als würden sie einen Gefallen tun, ist schon schlimm genug. Nun soll man mit dem neuen Gesetzesentwurf nicht einmal mehr Einspruch dagegen machen dürfen. Das entspricht doch meiner Meinung nach einem regelrechten Maulkorb.
Zudem gibt es viele Menschen, die auf die davon ausgehende Strahlung sehr sensibel reagieren.
Den BürgerInnen Österreichs wird hiermit immer mehr die Kontrolle über ihr eigenes Leben entzogen.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Der Endverbraucher sollte sich allgemein selbst entscheiden können, welchen Stromzähler er eingebaut haben möchte, v.a. wenn der derzeitige Zähler sowieso noch längere Lebensdauer hat.
Quelle: www.stop-smartmeter.at