Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (224/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:
- Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich arbeite in der Netzleitzentrale eines OÖ EVU als Operator. In meiner Freizeit helfe ich gerne bei der Installation von PV Anlage und/oder Speicheranlagen, ich bin technisch sehr versiert.

Unsere Mittelspannugsnetze und Verteilnetze können bei Spitzenlasten die Qualität (Spannung, Strom, Frequenz) nicht mehr Innerhalb der Gesetzlichen Vorgaben beherrschen. Die Folge sind Einspeisebegrenzungen die Vorgeschrieben werden müssen. Soweit bekannt, an der Problembehebung wird aktiv seitens Gesetzgeber, Österreichs Energie und in Abstimmung mit EVUs gearbeitet. Die Bruchstückhaften Informationen die hier mitbekomme und die Handlungen die auch von unserem EVU gesetzt werden um Wechselrichter zu steuern sind nicht schlecht, jedoch meiner Meinung nach gäbe es eine wesentlich bessere Vorgehensweise.


Meine Verbesserungsvorschläge:

Bei Öffentlichen Diskussionen wird oft der Anschein erweckt als ob eine PV Anlage immer mit der momentan vollen Leistung Netzwirksam sein muss und dadurch die Stromnetze an die bzw. über die Leistungsgrenzen gebracht werden. Dies ist Grundsätzlich falsch, der Wechselrichter arbeitet zum einen in Österreich nach den TOR Vorgaben und zum anderen kann er die Leistung jederzeit (pro sekunde ca. 1000mal) nach unten ändern. Die TOR Vorgaben würde ich vorschlagen, gehören um einige Zusätze verändert. Bisher gibt es in Österreich zwei nennenswerte Schnittstellen um eine Leistungsvorgabe zu realisieren: Rundsteuerung über DRM (Demand Response Management) und Impulsfernwirkbetrieb. Beide haben den Nachteil das zusätzliche Hardware und relativ komplizierte Übertragungstechniken Installiert werden müssen.

Dieses Problem hat Österreich nicht exklusiv, es erstreckt sich über die ganze Welt, ich hab mir etliche Lösungen aus anderen Ländern angeschaut, die aus China kommt mir am besten vor, zusätzlich mit meinen eigenen Überlegungen wie man es im EVU Steuern und Regeln könnte:

1. Bei der Installation des Wechselrichters, wird dem Wechselrichter ein Link vom EVU übergeben, über den sich der Wechselrichter regelmässig (z.b. 5minuten) Vorgaben (Wirkleistung, Kapazitive oder Induktive Blindleistung), abholt über Internet und diese Vorgaben dann umsetzen muss.
z.b. Pmax=80%, Q=20%, Pmax=5000W, Scheinleistung max=5500VA, usw.


2. Falls ein Verbindungsausfall oder sonstiges Problem auftritt, fällt der WR in einen definierten Zustand zurück. (z.B. Nulleinspeisung).
3. Im EVU wird der Link eingepflegt im Netzleitsystem
4. Das Netzleitsystem überschreibt die Vorgaben mit neuen Vorgabewerten automatisch in Abhängigkeit vom Netzzustand.
5. Operator können für Schaltzwecke in die Vorgaben einzelner Netzteile manuell eingreifen. Wenn z.b. Die Vorgabewerte alle 5minuten vom Wechselrichter abgeholt werden, müsste nur diese Vorlaufzeit eingehalten werden.

Die Vorteile eines solchen Systems:
- Keine Hardware notwendig
- Kriminelle Energie, z.b. ein bewusst falsch eingesteller Link, kann über den Smart Meter entlarvt werden. (Dies ist auch bei anderen Systemen der Fall und stellt keinen speziellen Vorteil, dieses Systems dar)
- JEDER neue PV Anlagenbetreiber kann grundsätzlich 100% Einspeisen und wird eben nur nach Netzdienlichen Vorgaben geregelt
- Der Anlagenbetreiber wird die Internetverbindung und die gesamte funktionsweise motiviert am Laufen halten, da es zu seinem Vorteil ist. (Wenn die Rückfallebene Nulleinspeisung bedeutet).
- Brutal günstigere Systeme innerhalb des Netzversorgers.
- Vermutlich positive Wirkung auf die zukünftige Private Errichtung von PV Anlagen.
- Vermutlich positive Wirkung auf die Errichtung Privater Speicheranlagen, da der Betreiber der Anlage sich Gewinn errechnet, wenn bei Leistungsbeschränkung unter Tage am Wechselrichter der Strom an späterer Stunde eingespeist werden kann.
- Der Hauptvorteil liegt aber mit Bestimmtheit an den geringen Kosten für alle Beteiligten.

Nachteile:
- Ein zumindest kurzfristig anfälligeres System auf Angriffe von Aussen (Hacker). Jedoch wären solche Angriffe auch auf den derzeit forcierten Systemen möglich, wahrscheinlich aber schwieriger.
- Derzeit sind es sehr wenige Wechselrichter die ein solches System unterstützen.
- Endkunden und Betreiber müssen dieses Wechselrichter-Leistungs-Vorgabe System per Vertrag unterschreiben.
- Es wird schwierig ein EVU zu kontrollieren ob tatsächlich Netzdienliche und nicht Willkürlich niedrige Vorgabewerte eingestellt werden.

mit besten Grüßen!
Reinhard Etzelsdorfer
Sonnleitn 9
4282 Pierbach
0664 8431426