Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (241/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:
Das ElWG darf dem Erreichen der Klimaziele nicht im Wege stehen.

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Durch die Einführung von Netzentgelten für die Einspeisung aus PV Anlagen wird die Errichtung notwendiger neuer PV Anlagen erschwert, und der Gleicheitsgrundsatz verletzt.
Durch die Spitzenkappung der PV Produktion wird CO2 arme Energie verschwendet.
Durch höhere Netzentgelte für CO2 arme Technologien wie Wärmepumpen und das Laden von BEVs werden auch diese unattraktiv gemacht, was den dringend notwendigen Umstieg hemmt.
Durch die Fetslegung der monatlichen Netzgebühr durch den Verbrauch in der stärksten Viertelstunde werden BEV Besitzer dazu gebracht, statt netzfreundlich dreiphasig nun einphasig mit Schieflast zu laden: Der minimale Ladestrom beim AC Laden ist 6A, somit wird beim dreiphasigen Laden die 4 kW Schwelle zwingend überschritten.
In der vorliegenden Fassung ist das Gesetz geeignet, den nötigen Netzausbau auf später zu verschieben und somit den unbefriedigenden Status Quo zu verlängern. Die volkswirtschaftlich positiven Effekte der Elektrifizierung wie die Reduktion teuerer Importe fossiler Energie und die Reduktion der Abhängigkeit von Öl- und Gasexportländern wird nicht eingegangen.

Meine Verbesserungsvorschläge:
Förderung von Speicherbatterien und V2G und Anreize, damit die PV Anlagen netzdienlich zu betreiben.
Anreize dafür, dass das Laden von BEV und der Betrieb von Wärmepumpen in Zeiten des Stromüberschusses verschoben werden.
Schaffung von technischen Voraussetzungen wie etwa Normen, um diesen netzdienlichen Betrieb zu automatisieren und auch weniger Technik-affinen Betreiberinnen und Betreibern zu ermöglichen.
Dazu gehört auch die Information über die aktuelle über das Smartmeter laufende Leistung in Echtzeit und nicht erst 24 Stunden später.
Die Finanzierung des Netzausbaus könnte durch den Wegfall von klimaschädlichen Förderungen erleichtert werden.