Begründete Stellungnahmen des EU-Ausschusses des Bundesrates
Im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle wird dem EU-Ausschuss des Bundesrates die Zuständigkeit für die Überprüfung von Entwürfen zu europäischen Gesetzgebungsakten übertragen. Ist er der Ansicht, dass ein Vorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist, kann er eine begründete Stellungnahme beschließen.
Die Daten enthalten Metadaten zu den begründeten Stellungnahmen des EU-Ausschuss des Bundesrates selbst. Angeführt sind Titel, Zitation und das Datum der letzten parlamentarischen Behandlung. Weiters sind die Daten zum parlamentarischen Verfahren der begründeten Stellungnahme angeführt. In den Geschichtsseiten werden Dokumente und Verweise auf EU-Beschlüsse bereitgestellt. Eine detaillierte und vollumfängliche Beschreibung der Daten entnehmen Sie bitte der JSON-Beschreibungen.
Die bereitgestellten Daten können je nach Verfahrensstufe voneinander abweichen. Die Dokumentation der Detaildaten bezieht sich auf das abgeschlossene parlamentarische Verfahren. Die Systematik der Dokumentation gilt für alle Phasen des parlamentarischen Verfahrens.