Open Data Showcases - Parlamentarier:innen 30.08.2024

Frauen- und Männerthemen im National­rat?

Frauenthemen – Männerthemen? Wie die Geschlechterunterschiede im Anfrageverhalten erklärt werden können

In diesem Showcase untersuchen wir den Zusammenhang zwischen Anfrageverhalten, Ausschussmitgliedschaften und Geschlecht. Bei der Frage nach der Repräsentation von Frauen und Männern im Parlament geht es zunächst meistens um die Anzahl der weiblichen und männlichen Abgeordneten. Doch Geschlechterunterschiede zeigen sich auch in den thematischen Schwerpunkten der Tätigkeit von männlichen und weiblichen Abgeordneten.

Der Frauenanteil im Nationalrat ist von 1996 bis heute von knapp 26 Prozent auf über 40 Prozent gestiegen. Um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, wurde für diesen Showcase ein kürzerer Untersuchungszeitraum gewählt – von Oktober 2013 (Beginn der XXV. Gesetzgebungsperiode) bis zum Ende der ordentlichen Tagung im Juli 2023. Da die Abgeordneten im österreichischen Nationalrat bisher nur männlich oder weiblich als Geschlecht angegeben haben, sind die Abbildungen binärgeschlechtlich aufgeteilt.

Frauen stellen im Beobachtungszeitraum durchschnittlich 35 Prozent der Nationalratsabgeordneten, wobei etwa 31 Prozent aller gestellten schriftlichen Anfragen von weiblichen Abgeordneten stammen. Dabei fällt auf, dass weibliche Abgeordnete besonders häufig Anfragen zu den Themen Frauen und Gleichstellung sowie Familien und Generationen stellen, während männliche Abgeordnete überdurchschnittlich aktiv bei den Themen Landesverteidigung, Verkehr und Infrastruktur sowie Budget und Finanzen sind.

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Woher kommen diese Unterschiede? Ein naheliegender Grund ist, dass Frauen und Männer im Nationalrat unterschiedliche thematische Spezialisierungen haben – oder zugewiesen bekommen. Diese wiederum können mit gesellschaftlich verankerten Rollenbildern oder (wahrgenommenen) Unterschieden in der direkten Betroffenheit zusammenhängen.
 

Wie sieht die Geschlechterverteilung in den Fachausschüssen aus?

Das wird in der zweiten Abbildung deutlich, welche die Geschlechterverteilung in den Fachausschüssen des Nationalrats darstellt. (Anm.: Jene Ausschüsse, die in der Regel keine Gesetzesinitiativen behandeln, scheinen nicht auf. Dazu zählen etwa der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen oder der Unvereinbarkeitsausschuss). Da sich die Geschlechterverteilung in den Ausschüssen ändern kann, wurde für diese Abbildung ihr Mittelwert über drei Stichtage berechnet. Die Stichtage wurden auf den Zeitpunkt zwei Monate nach den Regierungsbildungen 2013, 2017 und 2020 gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Zusammensetzung der Ausschüsse bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode nur mehr vereinzelt (zum Beispiel, wenn einzelne Abgeordnete vorzeitig aus dem Nationalrat ausscheiden).

Je nach inhaltlicher Zuständigkeit ist die Verteilung von Männern und Frauen auf die Ausschüsse sehr unterschiedlich. In den meisten Ausschüssen ist die Mehrheit der Mitglieder männlich – im Durchschnitt sind 33 % der Mitglieder Frauen – wobei hierbei auch die ungleiche Geschlechterverteilung der Nationalratssitze im Plenum berücksichtigt werden muss. Im Ausschuss für Familie und Jugend sind jedoch weibliche Abgeordnete in der Mehrheit, im Gleichbehandlungsausschuss stellen Frauen sogar mehr als drei Viertel der Mitglieder.

Vergleicht man die ersten beiden Abbildungen, so zeigen sich einige Parallelen: Beispielsweise werden sowohl schriftliche Anfragen zum Thema Frauen und Gleichbehandlung als auch der Gleichbehandlungsausschuss stark von weiblichen Abgeordneten dominiert. Im Gegensatz dazu sind sowohl der Verkehrsausschuss als auch das Thema Verkehr und Infrastruktur in schriftlichen Anfragen stark von männlichen Abgeordneten geprägt.

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Daraus ergibt sich die Vermutung, dass die geschlechterspezifischen Unterschiede bei den Themen der schriftlichen Anfragen (Abbildung 1) auch daher rühren, dass sich weibliche und männliche Abgeordnete sehr unterschiedlich auf die einzelnen Fachausschüsse verteilen (Abbildung 2). Die inhaltliche Spezialisierung, die sich in der Ausschussmitgliedschaft ausdrückt, schlägt sich demnach auch im Anfrageverhalten nieder.

Thematischer Fokus von schriftlichen Anfragen nach Ausschussmitgliedschaft

Dass diese Annahme nicht ganz unplausibel ist, zeigt die dritte Abbildung. Sie stellt dar, wie viele schriftliche Anfragen zu den Themen Sicherheitswesen und Soziales von Abgeordneten aus bestimmten Ausschüssen gestellt werden. Diese beiden Themen wurden exemplarisch ausgewählt, da sie relativ viele Anfragen umfassen (siehe Showcase zum Themenfokus von Anfragen). Obwohl Anfragen zu diesen Themen prinzipiell von Mitgliedern aller Ausschüsse eingebracht werden, gibt es dennoch eindeutige Muster: So stellen Mitglieder des Ausschusses für innere Angelegenheiten deutlich mehr Anfragen zum Thema Sicherheitswesen als Abgeordnete, die in anderen Ausschüssen sitzen.

Gleiches gilt für das Thema Soziales: Anfragen zu diesem Thema kommen besonders zahlreich von Abgeordneten mit Sitz im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses. Abgeordnete, die Mitglied in einem bestimmten Ausschuss sind, stellen also vermehrt Anfragen zu den Themen dieses Ausschusses. Es ist jedoch zu beachten, dass viele Abgeordnete Mitglied in mehr als einem Ausschuss sind.

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Ausschuss-Gap oder Gender-Gap: Was erklärt das Anfrageverhalten?

Nachdem wir nun festgestellt haben, dass das Geschlecht, das Anfrageverhalten und die Ausschussmitgliedschaft zusammenhängen, verbinden wir alle drei Faktoren. Abbildung 4 teilt die Abgeordneten in vier Gruppen ein: männliche und weibliche Abgeordnete, die dem für das jeweilige Thema relevanten Ausschuss angehören, sowie männliche und weibliche Abgeordnete, die nicht im thematisch relevanten Ausschuss sitzen. Für jede dieser vier Gruppen stellen wir dar, wie hoch der Anteil ihrer schriftlichen Anfragen ist, der sich mit dem jeweiligen Thema beschäftigt. Damit können wir unterscheiden, ob der Fokus auf ein bestimmtes Thema mit dem Geschlecht, der Ausschussmitgliedschaft oder beidem zusammenhängt. Zum Beispiel stellen männliche Mitglieder des Justizausschusses knapp 30% ihrer Anfragen zum Thema Justiz (siehe Abbildung 4).

Zunächst werfen wir einen Blick auf die Themen Justiz, Land- und Forstwirtschaft, Sicherheitswesen und Bildung. Ausschussmitglieder sind bei diesen vier Themen deutlich aktiver im Stellen von schriftlichen Anfragen als Nicht-Ausschussmitglieder – und das relativ unabhängig vom Geschlecht. Männliche wie weibliche Abgeordnete haben im jeweils relevanten Ausschuss (Justizausschuss, Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Ausschuss für Inneres, Unterrichtsausschuss) einen starken Fokus auf die dort behandelten Themen (d. h. ein deutlich größerer Anteil ihrer schriftlichen Anfragen widmet sich diesen Themen). Hingegen stellen männliche wie weibliche Abgeordnete, die nicht in diesen Ausschüssen sitzen, ähnlich wenige Anfragen zu diesen Themen. Es besteht also kein signifikanter Unterschied zwischen den Geschlechtern (Gender-Gap), sondern vielmehr ein Unterschied in der Beteiligung an Ausschüssen (Ausschuss-Gap): Abgeordnete, die in Ausschüssen sitzen, stellen Anfragen zu den dort behandelten Themen, während Personen, die nicht in Ausschüssen sitzen, dies eher nicht tun.

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Geschlecht und Ausschussmitgliedschaft als entscheidende Faktoren – der Gender-Ausschuss-Gap

Aus Abbildung 5 wird allerdings ersichtlich, dass es Themen gibt, bei denen ein Gender-Gap vorliegt, der nicht durch die Mitgliedschaft in Ausschüssen erklärt werden kann. So beschäftigen sich etwa weibliche Abgeordnete im Ausschuss für Arbeit und Soziales in ihren schriftlichen Anfragen etwas mehr mit dem Thema Soziales als ihre männlichen Kollegen im Ausschuss. Noch deutlicher ist dieser Unterschied bei den Themen Familien und Generationen sowie Frauen und Gleichbehandlung: Während männliche Ausschussmitglieder sich stärker auf das Thema fokussieren als (männliche wie weibliche) Abgeordnete, die nicht im Ausschuss sitzen, ist der thematische Fokus bei weiblichen Abgeordneten im Ausschuss nochmals größer. Umgekehrt verhält es sich beim Thema Landesverteidigung: Hier stellen männliche Ausschussmitglieder anteilsmäßig deutlich mehr Anfragen als weibliche.

Der Gleichbehandlungsausschuss sowie der Ausschuss für Familie und Jugend weisen einen deutlich höheren Frauenanteil auf, während im Landesverteidigungsausschuss überdurchschnittlich viele Männer vertreten sind (siehe Abbildung 2 oben). Dadurch werden die thematischen Gender-Gaps der Anzahl der Anfragen sogar noch größer: Weibliche Ausschussmitglieder sind etwa im Gleichbehandlungsausschuss klar in der Mehrheit und stellen auch anteilsmäßig mehr schriftliche Anfragen zu diesem Thema, im Landesverteidigungsausschuss ist es dementsprechend genau umgekehrt.

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Die Abbildungen 4 und 5 zeichnen demnach ein differenziertes Bild: Ausschussmitgliedschaften erklären einen Teil der Geschlechterunterschiede im Themenfokus von schriftlichen Anfragen von Abgeordneten, da Geschlecht und Ausschussmitgliedschaft miteinander zusammenhängen. Bei einigen Themen (siehe Abbildung 5) bleibt jedoch ein Gender-Gap bestehen, selbst wenn die Ausschusszugehörigkeiten der Abgeordneten berücksichtigt werden.

Wie wurde es gemacht?

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