Open Data Showcases - Parlamentarier:innen 01.09.2025

Karriereverläufe im Parlament

Personelle Wechsel zwischen Bundes­rat und National­rat

Für viele Politikerinnen und Politiker ist der Einzug in den Nationalrat die Krönung ihrer politischen Karriere. Aufgrund seiner untergeordneten Bedeutung in der Gesetzgebung und seiner geringeren Präsenz in der öffentlichen Diskussion wird der Bundesrat manchmal als Karrieresprungbrett, manchmal auch eher als abschließende Etappe einer politischen Laufbahn gesehen.

Um besser einschätzen zu können, welche Rolle der Bundesrat in den Karriereverläufen der Parlamentarier:innen spielt, werfen wir in diesem Showcase einen Blick auf die personellen Wechsel zwischen den beiden Kammern des Parlaments. Dabei wird der gesamte Zeitraum der Zweiten Republik bis Ende des Jahres 2024 betrachtet.

Abbildung 1 zeigt, wie viele Mitglieder des Bundesrates zuvor in ihrer Laufbahn schon ein Mandat im Nationalrat innehatten. Über den gesamten Beobachtungszeitraum seit 1950 (mit Stichtag jeweils am 1. Jänner der dargestellten Jahre) ist das aber nur eine kleine Minderheit – meist zwischen sieben und zehn Prozent. Erfahrung aus dem Nationalrat bringen somit nur wenige Bundesrät:innen in die Länderkammer mit.

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Umgekehrt ist der Anteil der Bundesratsmitglieder, die später einmal ein Nationalratsmandat übernehmen, deutlich höher, wie in Abbildung 2 zu sehen ist. Besonders zwischen 1980 und 2000 liegt er klar im zweistelligen Bereich. Für die jüngeren Datenpunkte (2010, 2020) ist in Zukunft außerdem noch eine Erhöhung der Werte möglich, beispielsweise wenn jemand, der 2020 im Bundesrat saß, in den kommenden Jahren neu in den Nationalrat einzieht. Dadurch relativieren sich die etwas niedrigeren Werte für 2010 und 2020.

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Parteienunterschiede in der personellen Verknüpfung von Bundes­rat und National­rat

Wenn wir dieselbe Analyse für alle Bundesratsmitglieder seit 1945 gesondert nach Wahlparteien durchführen, dann ergibt sich ein ähnliches Bild. Abbildung 3 zeigt, dass bei ÖVP, SPÖ und FPÖ nur ein kleiner Teil der Vertreter:innen in der Länderkammer zuvor schon ein Nationalratsmandat innehatten. Noch deutlicher ist das Bild bei den Grünen: Unter den bislang 18 Grünen Bundesrät:innen gibt es keine einzige Person, die zuvor im Nationalrat tätig war. In der Analyse sind nur die Parteien inkludiert, die im Bundesrat innerhalb des Untersuchungszeitraums zumindest zeitweise über Fraktionsstatus verfügten, also mindestens 5 Mandatar:innen stellten. Somit werden unter anderem die NEOS in der Abbildung nicht berücksichtigt.

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Im Gegensatz dazu sind Bundesratsmitglieder, die später in den Nationalrat wechseln, deutlich häufiger anzutreffen. Fast ein Drittel aller FPÖ- und mehr als ein Viertel der Grünen-Bundesrät:innen setzt seine politische Laufbahn nach dem Bundesrat im Nationalrat fort, wie in Abbildung 4 ersichtlich ist. Bei ÖVP und SPÖ liegt der Anteil etwas niedriger, beträgt aber dennoch über 15 Prozent.

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Sowohl im Zeitverlauf als auch im Parteienvergleich ergibt sich somit ein klares Bild: Der Übergang vom Bundesrat in den Nationalrat erfolgt deutlich häufiger als in umgekehrter Richtung. Das deutet darauf hin, dass der Bundesrat eher als Karrieresprungbrett denn als abschließende Etappe einer politischen Laufbahn fungiert. Einschränkend ist festzuhalten, dass Funktionen außerhalb des Parlaments – etwa in der Bundesregierung oder auf Gemeinde-, Landes- oder EU-Ebene – in dieser Analyse unberücksichtigt bleiben.

Wie lange haben National- und Bundesrät:innen ihre Mandate inne?

Das Bild des Bundesrats als Karrieresprungbrett verfestigt sich auchbei einem Blick auf die Verweildauer von Mandatar:innen in beiden Kammern im Zeitverlauf. Abbildung 5 zeigt die mittlere Verweildauer (den Median) pro Jahrzehnt. Für die Berechnung werden nur nur durchgängige Episoden herangezogen: Ein Wiedereinzug nach einer Unterbrechung wird als Beginn einer neuen Mandatsperiode gezählt.

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In beiden Kammern ist die Verweildauer zurückgegangen. In den 1960er- und 1970er-Jahren waren Abgeordnete im Nationalrat im Schnitt knapp zehn Jahre im Amt; seit den 1990er-Jahren liegt die durchschnittliche Verweildauer nur noch bei drei bis fünf Jahren. Da die Abbildung nur ausgeschiedene Mandatar:innen inkludiert, sind auch hier die jüngeren Datenpunkte als vorläufig zu betrachten: Mit dem künftigen Ausscheiden weiterer Mandatar:innen werden deren Verweildauern in die Berechnung der dargestellten Werte aufgenommen. Aus diesem Grund sind auch Mandate, die in den 2020er-Jahren begonnen haben, noch kein Teil der Analyse, da die wenigsten dieser Mandate bereits abgeschlossen sind.

Wie bereits in einem anderen Showcase, nehmen personelle Wechsel im Parlament zu. Größere Volatilität im Wahlverhalten, das Aufkommen neuer Parteien und das häufigere Auftreten vorgezogener Neuwahlen tragen dazu bei, dass parlamentarische Karrieren in Summe kürzer werden.

Allerdings ist der Bundesrat davon deutlich weniger betroffen – vor allem, weil dort die Verweildauern im Vergleich zum Nationalrat lange Zeit deutlich kürzer waren. Bis in die 1980er übten Nationalratsabgeordnete ihr Mandat im Schnitt wesentlich länger aus als Bundesratsmitglieder. Erst durch den Rückgang der mittleren Verweildauern im Nationalrat haben sich die beiden Kammern angeglichen. In jüngerer Vergangenheit sind daher die Mandate, die Personen im Nationalrat und Bundesrat ausüben, von ähnlich kurzer Dauer.

Wie wurde es gemacht?

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