Eine politische Partei (von lateinisch "pars": Teil, Richtung) ist ein Zusammenschluss von Personen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen über die Gestaltung eines Gemeinwesens (Staat, Gemeinde). Die Existenz und die Vielfalt politischer Parteien, die an der politischen Willensbildung mitwirken, sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich.
Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern verfassungsgesetzlich nichts dagegen spricht (zum Beispiel das Verbot der Gründung nationalsozialistischer Organisationen). Wer eine politische Partei gründen will, hat Satzungen zu beschließen, diese zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen. Mit der Hinterlegung der Satzung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit. In der Satzung müssen die Grundlagen der Partei und ihrer Organisation geregelt werden. Diese muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Bestimmungen über die Gründung und Satzung von Parteien, die Höhe und Aufteilung der staatlichen Fördermittel, die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben, über Transparenz, Rechenschaftspflichten, Spenden sowie über Sanktionen bei Verstößen sind im Parteiengesetz 2012 enthalten. Im Detail ist die Parteienförderung des Bundes im Parteien-Förderungsgesetz 2012 geregelt.