Parlamentarische Klubs

Klubs bzw. Fraktionen können sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat gebildet werden.

Gründung eines Klubs im Nationalrat

Um einen parlamentarischen Klub zu bilden, braucht es mindestens fünf Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei, einer Wählergruppe also, die sich mit einem eindeutigen Parteinamen und einem Wahlvorschlag zur Wahl stellt. Allerdings können auch Abgeordnete, die nicht derselben wahlwerbenden Partei angehören, einen Klub bilden. Dazu muss aber die Mehrheit des Nationalrates ihre Zustimmung geben.

Bis zum Ende der 24. Gesetzgebungsperiode (29. Oktober 2013) war es auch während einer laufenden Gesetzgebungsperiode jederzeit möglich, einen neuen Klub zu gründen. Das ist auch dreimal passiert: beim Liberalen Forum 1993, beim Bündnis Zukunft Österreich und beim Team Stronach 2012. Sie wurden im letzten Drittel der Gesetzgebungsperiode gegründet (Abgeordnete traten zu diesem Zweck aus ihrem ursprünglichen Klub aus). Aufgrund einer Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates ist die Gründung eines Klubs nur mehr zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode möglich. Genauer gesagt haben die Abgeordneten dafür einen Monat ab dem Tag des ersten Zusammentritts des neuen Nationalrats Zeit. Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei können nur einen einzigen Klub gründen. Wenn der Fall eintreten sollte, dass Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei mehrere Klubs gründen, dann kann nur jener Klub, der mehr Mitglieder umfasst, Klubstatus erlangen.

Austritt und Eintritt Abgeordneter, Auflösung eines Klubs

Abgeordnete können jederzeit aus einem Klub austreten und in einen anderen Klub eintreten. Wenn ein Klub weniger als fünf Mitglieder hat, hört er automatisch zu bestehen auf.

Die Konstituierung (Bildung) eines Klubs (sowie etwaige Veränderungen) müssen dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats unverzüglich gemeldet werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Klub eine juristische Person und hat besondere parlamentarische Rechte sowie Anspruch auf Klubförderung.

Gründung einer Fraktion im Bundesrat

Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Bundesrats werden Fraktionen genannt. Die Mitglieder müssen derselben Partei angehören. Auch hier braucht es mindestens fünf Mandatar:innen, um Fraktionsstatus zu erreichen. Eine geringere Anzahl an Bundesrät:innen kann sich nur mit Zustimmung des Bundesrats zu einer Fraktion zusammentun.