Organisation

Hier finden Sie Informationen zu Aufgabenteilung und Themenspezialisierung in Klubs sowie zu Klubzwang und dem freien Mandat.

Organisation der Klubarbeit

Im Regelfall findet in einem Klub eine Aufgabenteilung statt, einzelne Abgeordnete nehmen sich spezieller Themen an. Diese Aufgabenteilung ist z. B. durch die Rolle der Bereichsprecher:innen der Klubs sichtbar. Wer derzeit für welchen Bereich zuständig ist, kann tagesaktuell auf der Parlamentswebsite recherchiert werden.

Einheitliches Auftreten

Grundsätzlich haben Abgeordnete eines Klubs eine gemeinsame weltanschauliche Basis. Die Dominanz der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem und das Listenwahlrecht machen darüber hinaus ein einheitliches Auftreten nach außen notwendig.

Auf Basis ihrer Bewertungen einer politischen Materie findet eine klubinterne Willensbildung statt, die die Klubmitglieder in den Ausschüssen und im Plenum des Nationalrats nach außen vertreten. Dieses Vorgehen geschieht jedoch freiwillig, denn prinzipiell haben Abgeordnete ein freies Mandat. Daher sind sie grundsätzlich an keinen Klubzwang gebunden. Ein Abweichen von der Klubmeinung kann also nicht zum Entzug des Mandats führen.

Besteht für Abgeordnete ein "Klubzwang", oder gilt das freie Mandat?

Funktionen in den Klubs

Üblicherweise geben sich Klubs eine organisatorische Struktur. Sie wählen einen Klubvorstand, ein Präsidium sowie eine Klubobfrau bzw. einen Klubobmann und verfügen auch über Klubmitarbeiter:innen. 

Unterscheide: Parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Unabhängig von der organisatorischen Struktur eines Klubs haben Abgeordnete zur Unterstützung der parlamentarischen Tätigkeit eigene Mitarbeiter:innen. Ihre Stellung ist im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geregelt.