Parlament und Wahlen

Allgemeines zu Wahlen sowie Informationen zum Wahlrecht und zu Nationalratswahlen.

Wahlen als Rückgrat der Demokratie

In der Verfassung steht: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." (Artikel 1 Bundes-Verfassungsgesetz) Die Österreicher:innen beschließen ihre Gesetze aber nicht selbst. Durch die Nationalratswahl bestimmen sie Vertreter:innen, welche die Arbeit an den Gesetzen in ihrem Sinne erledigen sollen: die Abgeordneten zum Nationalrat.

Diese Bestimmung ist so zu verstehen, dass alle Gesetze in Österreich von Parlamenten beschlossen werden sollen. Diese werden in demokratischen Wahlen gewählt. 

Die Wahlberechtigten bestimmen dabei nicht nur, welche Parteien einem Parlament angehören sollen. Sie bewerten damit auch deren bisherige Arbeit im Parlament. Man sagt auch: Bei Wahlen stellen sich die bisherigen Abgeordneten und Parteien ihrer politischen Verantwortung.

Parteien können an Zustimmung verlieren und damit nach der Wahl mit weniger Mandatar:innen oder gar nicht mehr im Parlament vertreten sein. Sie können aber auch an Stimmen gewinnen und in ihrer bisherigen politischen Linie bestärkt werden. 

Wahlrecht

Österreich ist eine repräsentative Demokratie (oder parlamentarische Demokratie). Das heißt, Abgeordnete als gewählte Vertreter:innen beschließen die Gesetze und kontrollieren das Handeln der Regierung. Gesetzesbeschlüsse werden nicht direkt vom Volk getroffen, sondern durch Parlamente. Ein Kennzeichen jeder Demokratie sind freie Wahlen.

Die Grundsätze des österreichischen Wahlrechts sind im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt. Es schreibt allgemeine, gleiche, unmittelbare, persönliche, geheime und freie Wahlen vor. 

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Was das Volk tun kann

Auch in einer repräsentativen Demokratie kann das Volk politische Entscheidungen selbst beeinflussen: In Österreich kann das mittels Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung geschehen. Alle drei sind Instrumente der direkten Demokratie. 

In Österreich gilt, dass das Volk nie anstelle des Parlaments entscheiden darf. Auch wenn eine Volksabstimmung stattfindet, so kann nur zur Abstimmung kommen, was zuvor Nationalrat und Bundesrat beschlossen haben. Dieser Gesetzesbeschluss wird in diesem Fall nur wirksam, wenn er in der Volksabstimmung mehr JA- als NEIN-Stimmen erhält.

Im Zentrum der Beteiligung steht aber das Wahlrecht. In Österreich hat jede/r Staatsbürger:in ab einem bestimmten Alter das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen.

Wahlen zum Nationalrat

Bei den Nationalratswahlen werden die von den Parteien auf Listen vorgeschlagenen Kandidat:innen zu Volksvertreter:innen im Parlament gewählt. Das Wahlergebnis ist der Schlüssel dafür, wie in der neuen Regierung die Macht aufgeteilt wird. 

Erfahren Sie hier mehr zu Stimmzettel, Briefwahl, Wahlkarten, wie die Auszählung der Stimmen abläuft und Informationen zur Verteilung der Mandate bei Nationalratswahlen.

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