Wahlen als Rückgrat der Demokratie
In der Verfassung steht: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." (Artikel 1 Bundes-Verfassungsgesetz) Die Österreicher:innen beschließen ihre Gesetze aber nicht selbst. Durch die Nationalratswahl bestimmen sie Vertreter:innen, welche die Arbeit an den Gesetzen in ihrem Sinne erledigen sollen: die Abgeordneten zum Nationalrat.
Diese Bestimmung ist so zu verstehen, dass alle Gesetze in Österreich von Parlamenten beschlossen werden sollen. Diese werden in demokratischen Wahlen gewählt.
Die Wahlberechtigten bestimmen dabei nicht nur, welche Parteien einem Parlament angehören sollen. Sie bewerten damit auch deren bisherige Arbeit im Parlament. Man sagt auch: Bei Wahlen stellen sich die bisherigen Abgeordneten und Parteien ihrer politischen Verantwortung.
Parteien können an Zustimmung verlieren und damit nach der Wahl mit weniger Mandatar:innen oder gar nicht mehr im Parlament vertreten sein. Sie können aber auch an Stimmen gewinnen und in ihrer bisherigen politischen Linie bestärkt werden.