Wahlen zum Nationalrat

Informationen zu Stimmzettel, Briefwahl, Auszählung und Verteilung der Mandate bei Nationalratswahlen.

Wahlen zum Nationalrat

Der Nationalrat wird nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts gewählt. Nationalratswahlen müssen spätestens alle fünf Jahre stattfinden.

EU-Bürger:innen anderer Staaten sind bei der Nationalratswahl nicht wahlberechtigt. Es besteht keine Wahlpflicht.

Gewählt werden 183 Abgeordnete zum Nationalrat – und nicht die Bundesregierung. Es gibt allerdings einen engen Zusammenhang: Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin ernennt die Bundesregierung. Er/Sie achtet dabei aber darauf, dass diese über eine ausreichende Unterstützung im Nationalrat – also in der Regel eine Mehrheit – verfügt.

Auf dem Stimmzettel werden die wahlwerbenden Parteien gewählt. Sie haben im Vorfeld der Wahl die Listen mit ihren Kandidat:innen eingereicht. Die Zuteilung der Mandate folgt dann in der Regel der Reihung auf diesen Parteilisten. Diese Art zu wählen nennt man Listenwahlrecht.

Mittels Vorzugsstimme können die Wähler:innen eine Reihung innerhalb einer Parteiliste ändern. In den Regionalwahlkreisen können Kandidat:innen direkt angekreuzt werden; Vorzugsstimmen auf Landes- und Bundesebene werden durch Eintragen des Namens der Kandidat:innen bzw. deren Reihungsnummern vergeben. Die wahlwerbenden Parteien entscheiden allein, welche Personen sie auf ihre Listen setzen. Andere Personen können nicht gewählt werden.

Nationalratswahlen

Stimmzettel und Briefwahl

Bei der Nationalratswahl gibt es ausschließlich amtliche Stimmzettel. Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich am Wahltag in dafür eingerichteten Wahllokalen.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme auch mittels Briefwahl abgeben: Das geht im Inland und im Ausland. Dafür muss der/die Wähler:in rechtzeitig eine sogenannte „Wahlkarte“ beantragen. Diese enthält den auszufüllenden Stimmzettel. Der/die Wahlberechtigte muss dann durch Unterschrift auf der Wahlkarte an Eides statt erklären, dass die Stimmabgabe persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst erfolgt ist. Die Stimme zählt aber nur, wenn die Wahlkarte spätestens am Wahltag bis 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangt.

Auslandsösterreicher:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland können für maximal zehn Jahre Wahlkarten "abonnieren". Sie bekommen dann automatisch vor jeder Wahl eine Wahlkarte zugeschickt.

Auszählung und Verteilung der abgegebenen Stimmen

Die Wahl zum Nationalrat erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das heißt, die Mandate (oder Sitze) werden grundsätzlich nach dem jeweiligen prozentuellen Anteil an den gültig abgegebenen Stimmen an die einzelnen wahlwerbenden Parteien vergeben.

Für die Wahl der 183 Nationalratsabgeordneten ist das Bundesgebiet aufgeteilt: in einen Bundeswahlkreis (gesamtes Staatsgebiet) und neun Landeswahlkreise (identisch mit den Bundesländern). Letztere sind in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedert. In den einzelnen Wahlkreisen kann nur eine bestimmte Anzahl von Mandaten vergeben werden. Grundlage dafür ist die letzte Volkszählung. Es kommt auf die Zahl der gemeldeten Staatsbürger:innen bzw. der in den Wählerevidenzen eingetragenen Auslandsösterreicher:innen an.

Die Mandate bzw. Sitze werden in einem dreistufigen Verfahren aufgeteilt: zunächst in den Regionalwahlkreisen, dann in den Landeswahlkreisen und schließlich auf Bundesebene. Im dritten Verfahren wird berücksichtigt, wieviel Prozent der abgegebenen Wählerstimmen die einzelnen Parteien bundesweit erhalten haben. Danach erfolgt ein bundesweiter proportionaler Ausgleich der Mandatsverteilung im Sinne dieses Prozentanteils.

Damit eine Partei in den Nationalrat einziehen kann, braucht sie entweder ein Direkt- oder Grundmandat in einem Wahlkreis oder bundesweit einen Stimmenanteil von vier Prozent. 

Wie werden aus Stimmen Nationalratsmandate? Und wie kommt es nach der Wahl zu einer neuen Regierung?

Weiterführende Informationen

Mehr rund um das Thema Wahlen lesen Sie hier:

Nationalratssitzungssaal

Nationalrats-Wahlordnung 1992

Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrats: Rechtliches zum Thema Wahlausschreibung, Wahlbehörden, Wahlberechtigte uvm.

Beschluss der Nationalversammlung: Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundesverfassungsgesetz).

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Artikel 26 B-VG ist die verfassungsgesetzliche Grundlage für die Wahlen zum Nationalrat.

Geheime Abstimmung

Wahlen

Umfassende Informationen zum Thema Wahlen auf der Website des Innenministeriums.

OGD - Parlamentskorrespondenz

Wählen aus dem Ausland

Informationen zum Thema Wahlen für Auslandsösterreicher:innen auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.