Technischer Verfahrensablauf

Informationen zur Entstehung von Gesetzentwürfen und zum elektronischen Gesetzgebungsverfahren.

Wie Gesetze gemacht werden

Der Weg der Bundesgesetzgebung wird nicht nur von Politiker:innen und Fachleuten beschritten. Es braucht auch die Legist:innen, die genau wissen, wie ein Gesetz zu schreiben ist und wie es aussehen soll.

Viele Vorgaben für Gesetze gehen noch auf eine Zeit lange vor der Einführung moderner Computersysteme zurück. Sie sind nach wie vor durch diese geprägt. Das betrifft nicht nur alte Fachbegriffe, sondern auch Gliederung und Aussehen von Gesetzen. In den vergangenen Jahren wurden deshalb viele Regelungen an moderne Verfahren angepasst.

Genauigkeit ist wichtig: Die meisten Gesetzesbeschlüsse des Parlaments betreffen bloße Änderungen von Gesetzen. Sie enthalten daher viele Anweisungen, die festlegen, welcher Paragraph oder welcher Satz geändert werden soll.

Aus diesem Grund muss im Gesetzgebungsverfahren genau überprüft werden, ob alle diese Anweisungen wirklich richtig sind. Sie müssen zudem richtig gestaltet werden, sodass der Text, der im Gesetzgebungsverfahren bearbeitet wird, am Ende ohne großen Aufwand in das Bundesgesetzblatt übernommen werden kann.

Kleine Fehler, große Auswirkungen

Der durchgehende elektronische Weg ist deshalb wichtig, weil schon kleinste Schreib- oder Formfehler im Gesetzgebungsverfahren große Auswirkungen haben können: Wenn jemand zum falschen Zeitpunkt versehentlich eine Zeile löscht oder ein Datum falsch ausbessert, kann das dazu führen, dass das gesamte Verfahren wiederholt werden muss. Wenn der Nationalrat einmal etwas beschlossen hat, dann dürfen die Bediensteten der Parlamentsdirektion bzw. des Bundeskanzleramtes daran nichts mehr ändern.

Das elektronische Gesetzgebungsverfahren

Der gesamte Prozess der Gesetzgebung wird in Österreich vom Entwurf bis zur Kundmachung durch ein elektronisches Verfahren (E-Recht) unterstützt. Dabei geht es nicht bloß darum, dass Gesetzestexte elektronisch bearbeitet werden. Ein durchgehender elektronischer Produktionsweg (Workflow) ermöglicht den reibungslosen und sicheren Austausch aller Dokumente zwischen Parlament und Bundesministerien.

Ablauf des elektronischen Verfahrens

Seit 2003 werden vom Bundeskanzleramt praktisch alle Regierungsvorlagen elektronisch an das Parlament übermittelt. Selbständige Anträge werden nach wie vor auf Papier und händisch unterschrieben eingebracht. Für das elektronische Einbringen wären authentische Signaturen notwendig, die es derzeit für diesen Bereich noch nicht gibt.

Die Parlamentsdirektion wandelt Selbständige Anträge in Dokumente um, die alle Vorgaben für das E-Recht erfüllen. Alle Änderungen von Gesetzentwürfen im parlamentarischen Verfahren werden unter Einhaltung einheitlicher Richtlinien vorgenommen und mehrfach kontrolliert.

Hier können Sie Beschlüsse recherchieren

Wenige Klicks bis zur Kundmachung

Nachdem alle Dokumente elektronisch fertiggestellt wurden, werden sie vom Parlament an das Bundeskanzleramt übermittelt. Nach der Beurkundung durch den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin und der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin kann mit wenigen Klicks die elektronische Kundmachung im Bundesgesetzblatt veranlasst werden.

Vorteile des E-Rechts

Das E-Recht führt nicht nur zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens, sondern auch zu einer Einsparung bei Papier- und Druckkosten. Es ermöglicht vor allem, dass die parlamentarischen Materialien umfassend – also nicht nur die Gesetzentwürfe, sondern auch alle anderen Verhandlungsgegenstände, Ausschussberichte und Protokolle – im Internet zur Verfügung stehen.

So können Mandatar:innen, ihre Mitarbeiter:innen und alle Bürger:innen das Gesetzgebungsverfahren laufend mitverfolgen. Das E-Recht macht es aber auch möglich, dass im Rechtsinformationssystem des Bundes alle Gesetzestexte praktisch tagesaktuell zur Verfügung stehen.

Vor einigen Jahren musste man noch warten, bis nach dem Beschluss im Parlament alle Änderungen an einem Gesetz vorgenommen wurden. Erst dann konnte man den gesamten Gesetzestext und nicht bloß einzelne Sätze lesen. Heute dauert das nur mehr wenige Augenblicke.

Elektronisches Siegel der Parlamentsdirektion

Die Parlamentsdirektion verwendet gemäß § 23a des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates bzw. § 18 der Geschäftsordnung des Bundesrates in Verbindung mit § 19 E-Government-Gesetz und § 20 E-Government-Gesetz ein elektronisches Siegel (­BGBl. I Nr. 50/2016) zur Authentifizierung und Sicherung von Dokumenten.

Auf der Website zur Signaturprüfung können elektronisch signierte bzw. elektronisch besiegelte Dokumente auf deren Integrität geprüft werden.

Informationen zur elektronischen Signatur

Schnelleinstiege

Recherchieren Sie Beschlüssen oder informieren Sie sich über den Weg der Gesetzgebung und das Rechtsinformationssystem:

OGD - Beschlüsse

Beschlüsse

Recherchieren Sie Beschlüsse des Nationalrats nach Gesetzgebungsperioden.

Gesetzgebung – Überblicksgrafik – Visualisierung

Der Weg eines Gesetzes

Lesen Sie darüber, wie der Weg eines Gesetzentwurfs durch den Nationalrat und den Bundesrat verläuft.

Sternförmiges Mosaik Muster am Boden.

Was ist das Rechtsinformationssystem (RIS) und wie arbeite ich damit?

Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Dokumentation des österreichischen Rechts sowie Tipps zur Recherche im RIS.

Detailaufnahme des Pallas Athene Brunnens

Parlament in Zahlen

Hier finden Sie Beschluss- und Sitzungsstatistiken von National- und Bundesrat.