Nachdem die österreichische Bevölkerung in der Volksabstimmung über das "Bundesverfassungsgesetz zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union" für den Beitritt gestimmt hat, wird Österreich mit Jahresbeginn 1995 zum Mitglied der Europäischen Union.
Einschneidender Schritt: Österreich tritt der Europäischen Union bei
In die Periode der "Großen Koalition" fällt eine der wichtigsten Weichenstellungen für die weitere Zukunft Österreichs: Am 29. Juni 1989 verabschiedet der Nationalrat eine Entschließung und fordert die Regierung auf, einen Beitrittsantrag an die Europäischen Gemeinschaften zu richten. Nur knappe drei Wochen später langt ein solcher Antrag in Brüssel ein.
Der Weg in die EU ist damit eingeschlagen, zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen dauert es jedoch noch bis März 1994.
Damit Österreich der EU beitreten kann, müssen viele Gesetze geändert und neu erlassen werden. Für große Änderungen ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat notwendig. Dafür wird immer wieder auch die Zustimmung von Oppositionsparteien benötigt. Jetzt müssen viele Verhandlungen im Parlament geführt werden. Bald ist klar, dass Nationalrat und Bundesrat auch nach dem EU-Beitritt starke Mitspracherechte haben sollen.
Die Erleichterung über den positiven Abschluss ist Bundeskanzler Franz Vranitzky und Vizekanzler Erhard Busek in einem Interview anzusehen. Der Nationalrat beschließt daraufhin am 5. Mai ein Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, das am 7. Mai vom Bundesrat die Zustimmung erhält. Der EU-Beitritt ist mit großen Änderungen der Bundesverfassung verbunden. Das betrifft etwa die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Bundesländer und Landesregierungen. Daher muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Die Bevölkerung spricht sich am 12. Juni mit deutlicher Mehrheit für diese Änderungen und den Beitritt zur EU aus (zwei Drittel stimmen dafür, obwohl FPÖ und Grüne dagegen sind; Vizekanzler Busek kommentiert das Ergebnis zufrieden), der nach Unterzeichnung der Verträge und Absegnung durch den Nationalrat am 1. Jänner 1995 Wirklichkeit wird.
Seither gibt es kaum einen Politikbereich, der nicht auch durch die gemeinsame Politik der EU geprägt ist. Alle diese Entscheidungen werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten gefasst. Das Europäische Parlament erhält nach und nach eine gewichtige Stimme dabei. In Österreich werden starke Rechte von Nationalrat und Bundesrat verankert. Sie können über jedes Vorhaben der EU beraten und Vorgaben für das Abstimmungsverhalten der österreichischen Regierungsmitglieder in den Gremien der EU machen. Der Nationalrat sichert sich das Recht, dass seine Stellungnahmen auch verbindlich sind. Das Regierungsmitglied muss sich daran halten und kann nur in ganz wenigen Ausnahmefällen anders handeln.