Übertragung von Information und Kommunikation als Aufgabe der Parlamentsverwaltung
Der österreichische Parlamentarismus nahm seine Anfänge 1861 mit dem Grundgesetz über die Reichsvertretung und der Einführung des Reichsrats. Die Verfassung sah ein Zweikammernparlament vor, bestehend aus Abgeordneten- und Herrenhaus. Aufgabe der Parlamentsverwaltung waren die Übertragung von Information zwischen den Tagungsperioden und die Kommunikation zwischen den beiden Kammern, Abgeordneten- und Herrenhaus. Das für die Dokumentation zuständige Archiv ist somit der Vorläufer der permanenten Parlamentsverwaltung.